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Neues Internet-Angebot für lesebehinderte und blinde Menschen

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Basel-Stadt ab sofort die Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates kostenlos als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert.

Die Zugänglichkeit des Internet-Angebots für lesebehinderte und blinde Menschen wird weiter ausgebaut. Bisher wurden die Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates als pdf-Dokumente publiziert. Dieses Datei-Format ist allerdings nur beschränkt lesefähig mit den üblichen Hilfsmitteln, die lesebehinderten oder blinden Menschen zur Verfügung stehen. Ab sofort werden deshalb alle Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates als gesprochener Text aufgenommen. Die Texte können dann entweder in Form einer CD bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS abonniert werden oder direkt auf www.bs.ch/abstimmungen im sogenannten DAISY-Format heruntergeladen werden. DAISY ist der Name eines weltweiten Standards für navigierbare, zugängliche Multimedia-Dokumente (Digital Accessible Information System, dt. Digitales System für den Zugang zu Informationen). Damit wird ein komfortables "Lesen" und "Blättern" in Büchern, Zeitschriften oder eben amtlichen Texten gewährleistet. Bücher und Zeitschriften im DAISY-Format können auf speziellen DAISY-Playern aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden.

Die DAISY-Zeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS produziert. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt dabei die vollen Kosten, sodass die Hörbücher gratis bezogen werden können. Bisher bieten diese Dienstleistung der Bund, zehn weitere Kantone und einige Gemeinden an.

Die DAISY-Hörzeitschriften bedeuten einen weiteren Schritt in Richtung Accessibility des Internet-Angebots des Kantons Basel-Stadt: Damit sollen die technischen Möglichkeiten, welche die Digitalisierung der Informationen bieten, auch für Menschen nutzbar gemacht werden, die gedruckte Informationen nicht oder nur mit grossem Aufwand verarbeiten können. Der Accessibility wird deshalb im Rahmen von Neuerungen auf Websites jeweils grösste Aufmerksamkeit geschenkt.

Hinweise

Wahlen und Abstimmungen mit Download-Möglichkeit der Hörzeitschrift: www.bs.ch/abstimmungen

Abonnement der Hörzeitschriften (DAISY-CD):
medienverlag@sbszh.ch oder 043-333 32 32

Weitere Hörzeitschriften mit Abstimmungserläuterungen von Bund, Kantonen und Gemeinden: www.sbs-online.ch (*)

DAISY Consortium: www.daisy.org (*)

(*) = Private Angebote ( Disclaimer )

Weitere Auskünfte

Dr. Robert Heuss, Telefon +41 (0)61 267 85 60 Staatsschreiber Juri Weiss, Telefon +41 (0)61 267 85 61 Fachstelle e-Government Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS Administration und Kundenberatung, Telefon +41 (0)43 333 32 32