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Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmung vom 25. November 2012

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben die Vorlage zur Änderung des Tierseuchengesetzes angenommen.

Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössische Vorlage lautet im Einzelnen:

Änderung des Tierseuchengesetzes
JA-Stimmen: 27’743 (78.03%)
NEIN-Stimmen: 7’809 (21.97%)

Die Stimmbeteiligung betrug durchschnittlich 32.05%, der Anteil brieflich Stimmender lag bei 96.09%.

Hinweise

Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.bs.ch/wahlen-abstimmungen.htm

Weitere Auskünfte

Marco Greiner, Telefon +41 (0)79 211 23 03 Vizestaatsschreiber