Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmung vom 25. November 2012
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben die Vorlage zur Änderung des Tierseuchengesetzes angenommen.
Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössische Vorlage lautet im Einzelnen:
Änderung des Tierseuchengesetzes
JA-Stimmen: 27’743 (78.03%)
NEIN-Stimmen: 7’809 (21.97%)
Die Stimmbeteiligung betrug durchschnittlich 32.05%, der Anteil brieflich Stimmender lag bei 96.09%.
Hinweise
Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.bs.ch/wahlen-abstimmungen.htm
Weitere Auskünfte
Marco Greiner, Telefon +41 (0)79 211 23 03 Vizestaatsschreiber