Versand der Unterlagen für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. Oktober 2012
MedienmitteilungStaatskanzlei
Ab Anfang nächster Woche werden die Unterlagen zu den Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates den Stimmberechtigten zugestellt. Einige Neuerungen in den Unterlagen sollen das Wählen erleichtern. So zeigen Illustrationen die richtige Handhabung der Wahlzettel und in einem Kurzfilm auf www.bs.ch/wahlfilm wird erklärt, wie man das Regierungspräsidium korrekt wählt.
Am 28. Oktober 2012 finden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates statt. Ab Montag, 1. Oktober 2012, werden die Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten verschickt. Die Unterlagen warten mit einigen Neuerungen auf, die das Wählen erleichtern sollen. Mit Illustrationen wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass für die Grossratswahl und die Regierungsratswahlen je nur ein Wahlzettel ins Wahlkuvert gelegt werden darf.
Wahl des Grossen Rates
Neu sind sämtliche Wahlzettel eines Wahlkreises in einem Heft im A4-Format enthalten. Für die Wahlkreise Grossbasel-West, Grossbasel-Ost und Kleinbasel stellt jede Seite einen Wahlzettel (Liste) dar: Wenn sich eine Wählerin oder ein Wähler für eine Liste entschieden hat, kann sie oder er die betreffende Liste gesamthaft aus dem Heft heraustrennen und in das Kuvert einlegen. Im Wahlkreis Riehen enthält jede Seite zwei Wahlzettel (Listen). Nur im Wahlkreis Bettingen mit zwei Kandidaten wurde auf das neue System verzichtet.
Wahl des Regierungsrates und des Regierungspräsidenten
Neu sind sämtliche Wahlzettel in einem gelben Heft im A5-Format enthalten. Jede Seite stellt einen Wahlzettel dar. Im oberen Teil der Seite befindet sich der Abschnitt für die Regierungsratswahlen und im unteren Teil der abtrennbare Abschnitt für die Wahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten. Als Präsident oder Präsidentin kann nur gewählt werden, wer gleichzeitig in den Regierungsrat gewählt wird. Wer also jemanden im unteren Abschnitt als Regierungspräsidenten wählt, muss die betreffende Person im oberen Abschnitt desselben Wahlzettels auch als Mitglied des Regierungsrates wählen. Den unteren Abschnitt des Wahlzettels darf nur abtrennen, wer an der Wahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten nicht teilnehmen will. In einem Kurzfilm auf www.bs.ch/wahlfilm wird dies näher erklärt.