Neuer Stimmrechtsausweis – Videobeitrag auf www.bs.ch zeigt, wie’s geht
MedienmitteilungStaatskanzlei
Für die Abstimmung vom 19. Mai kommt im Kanton Basel-Stadt ein neuer, zweiteiliger Stimmrechtsausweis zum Einsatz. Die Staatskanzlei hat einen Videobeitrag erstellt, der zeigt, wie die korrekte Stimmabgabe funktioniert.
Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 erscheinen die Stimmmunterlagen des Kantons Basel-Stadt in einem neuen Design. Das Couvert gilt nicht mehr wie bisher als Stimmausrechtsausweis. Es wird nur noch als Rücksendecouvert bei der brieflichen Stimmabgabe benötigt. Der Stimmrechtsausweis ist neu separat in den Unterlagen enthalten. Er ist farbig und zweiteilig. Je nach Stimmkanal wird der entsprechende Abschnitt abgetrennt. Bei der brieflichen Stimmabgabe wird der blaue Abschnitt zusammen mit dem Stimmzettel ins Couvert gesteckt. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei sichtbar sein. Bei der persönlichen Stimmabgabe wird der grüne Abschnitt des Stimmrechtsausweises im Wahllokal abgegeben. Anschliessend wird wie bisher der Stimmzettel in die Urne geworfen.
Die Neuerungen beim Stimmmaterial wurden aufgrund veränderter Anforderungen bei der Verarbeitung der Briefpost notwendig. Die Staatskanzlei hat einen Videobeitrag auf www.bs.ch zur korrekten Handhabung erstellt.
Hinweise
Den Filmbeitrag finden Sie unter: