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Neuer kontrollierter Zugang im Basler Rathaus ab 1. Januar 2026

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Das Basler Rathaus wird ab dem 1. Januar 2026 für den öffentlichen Durchgang geschlossen. Neu ist der Zutritt nur noch im Rahmen von Führungen oder mit vorgängig vereinbarten Terminen möglich. Damit reagiert der Kanton Basel-Stadt auf den gestiegenen Durchgangsverkehr und die damit verbundenen Sicherheitsanforderungen.

Das Rathaus Basel ist ein historisches Wahrzeichen und der Sitz der kantonalen Verwaltung. In den vergangenen Jahren haben Touristinnen und Touristen und andere Personen das Gebäude verstärkt als Durchgangsort genutzt, um zum Beispiel vom Marktplatz auf den Münsterplatz zu gelangen. Um die Sicherheit im Gebäude zu erhöhen und die betrieblichen Abläufe zu schützen, wird das Rathaus ab dem 1. Januar 2026 nur noch kontrolliert zugänglich sein.

  • Besichtigungen im Rathaus sind weiterhin möglich, allerdings ausschliesslich im Rahmen von geführten Touren.
  • Während Grossratssitzungen bleibt die Zuschauertribüne weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
  • Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Rathaus nach wie vor als Lokal für die persönliche Stimmabgabe geöffnet.
  • Der Innenhof des Rathauses bleibt weiterhin öffentlich zugänglich.

Schalter oder öffentliche Dienstleistungen, die einen Kundenkontakt bedingen, werden im Rathaus aufgrund der baulichen Gegebenheiten schon seit über zehn Jahren nicht mehr angeboten. Entsprechende Services stehen an anderen Standorten der kantonalen Verwaltung zur Verfügung, etwa im Kundenzentrum an der Spiegelgasse.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber/Regierungssprecher