Schlussresultat der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 28. September 2025
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften abgelehnt und das Bundesge-setz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) angenommen. Die kantonale Initiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)» wurde angenommen.
Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen lautet im Einzelnen:
1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
JA-Stimmen: 25’400 (47,08%)
NEIN-Stimmen: 28’551 (52,92%)
2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
JA-Stimmen: 30’976 (56,79%)
NEIN-Stimmen: 23’568 (43,21%)
3. Kantonale Initiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)»
JA-Stimmen: 32’881 (64,53%)
NEIN-Stimmen: 18’075 (35,47%)
Die Stimmbeteiligung betrug bei der eidgenössischen Abstimmung durchschnittlich 48.44%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 92.91%. Die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer und -schweizerinnen lag bei 25.47%.
Die Stimmbeteiligung betrug bei der kantonalen Abstimmung durchschnittlich 50.70%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 95.99%.
1’798 Auslandschweizer Stimmberechtigte haben ihre Stimme elektronisch abgegeben.
Hinweise
Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.abstimmungen.bs.ch oder über die Abstimmungs-App VoteInfo, erhältlich im App Store und bei Google Play.