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Schlussresultat der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 28. September 2025

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften abgelehnt und das Bundesge-setz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) angenommen. Die kantonale Initiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)» wurde angenommen.

Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen lautet im Einzelnen:

1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

JA-Stimmen: 25’400 (47,08%)
NEIN-Stimmen: 28’551 (52,92%)

2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

JA-Stimmen: 30’976 (56,79%)
NEIN-Stimmen: 23’568 (43,21%)

3. Kantonale Initiative «für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)»

JA-Stimmen: 32’881 (64,53%)
NEIN-Stimmen: 18’075 (35,47%)

Die Stimmbeteiligung betrug bei der eidgenössischen Abstimmung durchschnittlich 48.44%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 92.91%. Die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer und -schweizerinnen lag bei 25.47%.

Die Stimmbeteiligung betrug bei der kantonalen Abstimmung durchschnittlich 50.70%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 95.99%.

1’798 Auslandschweizer Stimmberechtigte haben ihre Stimme elektronisch abgegeben.

Hinweise

Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.abstimmungen.bs.ch oder über die Abstimmungs-App VoteInfo, erhältlich im App Store und bei Google Play.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher