Elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt werden zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses nicht gezählt
MedienmitteilungStaatskanzlei
Das Problem bei den USB-Sticks, die für die Entschlüsselung der elektronischen Urne notwendig sind, konnte nicht behoben werden. Die elektronisch abgegebenen Stimmen für den Urnengang von diesem Wochenende der Auslandschweizer Stimmberechtigten und angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen können nicht gelesen werden. Sie können zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses nicht gezählt werden. Die Staatskanzlei stellt ihre Bemühungen zur Problemlösung gegenwärtig ein.
Bereits gestern hat die Staatskanzlei bekanntgegeben (siehe Medienmitteilung vom 6. März 2026), dass die elektronisch abgegebenen Stimmen im Kanton Basel-Stadt für den Urnengang vom 8. März 2026 wahrscheinlich nicht zählbar wären. Dies hat sich nun erhärtet.
Mehrere Versuche von IT-Experten zur Behebung des Problems bei den USB-Sticks waren erfolglos. Damit sind alle Möglichkeiten, die der Staatskanzlei gegenwärtig zur Verfügung stehen, ausgeschöpft. Die Staatskanzlei stellt ihre Bemühungen zur Problemlösung gegenwärtig ein.
Bis zur rechtlich vorgesehenen Schliessung der Urne heute um 12.00 Uhr sind insgesamt 2048 Stimmen von Auslandschweizer Stimmberechtigten und angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen des Kantons elektronisch eingegangen. Diese können aufgrund der nicht verwendbaren USB-Sticks nicht gelesen und für die Abstimmung vom 8. März 2026 nicht gezählt werden.
Es besteht keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System, welches die Schweizerische Post zur Verfügung stellt. Die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten der Kantone Thurgau, Graubünden und St.Gallen sind vom Problem im Kanton Basel-Stadt nicht betroffen. Die Staatskanzlei bedauert den Vorfall. Im nächsten Schritt wird der Kanton Basel-Stadt die Fehlerursache sorgfältig analysieren, um Massnahmen zu ergreifen, die zukünftig ähnliche Fehler verhindern.