Kopfbau Süd:<br> Einigung nach schwierigen Gesprächen
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Medienmitteilung des Kantonalen Amtes für Industrie Gewerbe und Arbeit (KIGA) -- Für die Öffnungszeiten der beiden Verkaufsgeschäfte im Kopfbau Süd des Bahnhofs SBB die Media Markt Basel AG und Ochsner Dosenbach Filiale RailCity konnte eine Lösung gefunden werden. Diese Geschäfte erhalten eine befristete Sonderbewilligung für verlängerte Öffnungszeiten. Die Verbände der Arbeitnehmerschaft nämlich Angestelltenvereinigung ARB Syna unia und VHTL sind damit einverstanden.
Media Markt Basel AG und Ochsner Dosenbach Filiale RailCity erhalten die Bewilligung, ihre Verkaufslokale von Montag bis Mittwoch und am Freitag bis um 20 Uhr geöffnet zu halten, am Donnerstag bis 21 Uhr.
Im Bahnhof SBB bildet der sogenannte Kopfbau Süd, in welchem sich die Ladengeschäfte befinden, eine architektonische Einheit mit der Passerelle. Die Geschäfte auf der Passerelle unterstehen als Bahnnebenbetriebe dem Eisenbahngesetz und dem Arbeitsgesetz, nicht jedoch dem Kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. Der Kopfbau Süd dagegen gilt nicht als Bahnnebenbetrieb und untersteht damit den kantonal geregelten Öffnungszeiten. Diese können nicht beliebig erweitert werden. Die kantonale Gesetzgebung sieht jedoch in definierten Einzelfällen Ausnahmemöglichkeiten vor; dies bei besonderem Bedarf und insbesondere dann, wenn die beteiligten Organisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft damit einverstanden sind. Im konkreten Fall liegen verlängerte Öffnungszeiten auch im Interesse des Kantons, der den öffentlichen Verkehr fördert und dem an einem guten Umfeld für diesen liegt. Passantinnen und Passanten schätzen offene Läden, weil dies den Bahnhof belebt und das Gefühl von Sicherheit und Sauberkeit vermittelt.
Für ihr Einverständnis haben die Gewerkschaften hohe Hürden gestellt. In einem komplexen Verhandlungsprozess haben beide Parteien, die Verbände wie die Ladengeschäfte Konzessionen gemacht. Die Lösung wurde durch eine Systemanpassung auf Basis des Gesamtarbeitsvertrags für den Abendverkauf gefunden. Dabei wurden die zusätzlichen Öffnungszeiten berücksichtigt. Ein Vergleich zwischen zwei Systemen, welche unterschiedliche Begriffe und Einheiten zur Grundlage haben, ist äusserst anspruchsvoll. Trotz der Schwierigkeiten war die Verhandlung geprägt von gegenseitigem Respekt und dem Willen, zu einer konsensualen Lösung zu kommen. Moderiert wurden die Gespräche vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA. Über die Details der Einigung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten die völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im vergangenen Jahr verworfen. Sie hatten bereits in früheren Abstimmungen zum Ausdruck gebracht, dass sie für Ladenöffnungszeiten ein sozialpartnerschaftliches Vorgehen wünschen, das heisst, die Erhaltung des sozialen Friedens und die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen. Die Parteien haben gezeigt, dass kompetente Verhandlungspartner und Verhandlungspartnerinnen in der Lage sind Lösungen zu finden, welchen alle Beteiligten zustimmen können.