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Projekt ILS 34 am EuroAirport: Antwortschreiben der französischen Behörden zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens stellt die zuständigen Regierungsräte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft nur teilweise zufrieden

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Mit Schreiben vom 4. Januar an die Schweizer Behörden nimmt die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) zu den Eingaben der Bevölkerung der Gemeinden und der Kantone im Vernehmlassungsverfahren zum Projekt ILS 34 am Flughafen Basel-Mulhouse Stellung. Die Prüfung der Antwortschrift der DGAC zeigt ein nur teilweise befriedigendes Ergebnis. Die zuständigen Regierungsräte Dr. Ralph Lewin und Adrian Ballmer fordern daher Nachbesserungen vor allem in Bezug auf die Festlegung des maximalen Südlandeanteils als Interventionsschwelle für die Kontrolle der Nutzung der Piste 34.

Nach wie vor befürworten die beiden Regierungsräte das geplante Instrumentenlandesystem für die Piste 34 des EuroAirport (ILS 34) unter der Bedingung, dass es nur dann benutzt wird, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Damit diese Bedingung erfüllt wird, haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft in ihrer im vergangenen September an Frankreich gerichteten Vernehmlassungsstellungnahme verschiedene Massnahmen und Benutzungsbedingungen gefordert.

Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) ist nun bereit, die geforderten Massnahmen teilweise zu übernehmen. Die beiden Regierungsräte begrüssen insbesondere, dass die Pistenwahl mit Hilfe eines computergestützten Systems objektiviert und transparent dargestellt und dass – wie gefordert – eine jährliche Überprüfung des Nutzungsanteils der Piste 34 vorgesehen werden soll.

Zur Kenntnis nehmen die beiden Vorsteher, dass die DGAC an einem mittleren Rückenwindwert von maximal 5 Knoten (9 km/h) als Schwelle für die Pistendrehung festhält. Dies entspricht der in Frankreich geltenden generellen Empfehlung, die sich auf die Normen der internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) stützt. Ebenfalls zur Kenntnis nehmen die Regierungsräte die Ausführungen der DGAC zum Südlandeanteil in der Nacht, wonach aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit nur sehr wenige nächtliche Südlandungen zu erwarten sind (in den vergangenen Jahren ca. 1 bis 2 pro Woche). Die beiden Vorsteher erwarten, dass sich diese Werte effektiv nicht erhöhen und andernfalls korrigierende Massnahmen überprüft werden.

Nicht einverstanden sind die beiden Regierungsräte damit, dass die Interventionsschwelle, die festlegt, ab wann Massnahmen zur Reduktion des Südlandeanteils diskutiert werden, bei einem Südlandeanteil von 10% statt wie gefordert von 8% liegen soll. Zwar will die DGAC vom ursprünglichen Wert von 12% Südlandeanteil absehen. Beide Vorsteher sind aber weiterhin der Ansicht, dass bereits ein Anteil von 8% Südlandungen aussergewöhnlich ist. Dieser Wert wurde in den vergangenen 12 Jahren nur einmal überschritten. Die beiden Vorsteher fordern daher das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erneut auf, mit den französischen Partnern die Interventionsschwelle bei 8% zu vereinbaren.

Die beiden Regierungsräte fordern ausserdem nochmals, dass die Versetzung der Pistenschwelle nach Norden in die zwischen dem BAZL und der DGAC vorgesehene Benutzungsvereinbarung aufgenommen wird und dass das geplante Beobachtungskonzept unter Einbezug der Kantone konkretisiert und verbindlich festgelegt wird.

Die öffentliche Anhörung zum Projekt ILS 34 stiess in beiden Basel auf grosses Interesse. Im Kanton Basel-Landschaft haben insgesamt 1’275 Personen eine Stellungnahme abgegeben, im Kanton Basel-Stadt rund 360. Die öffentliche Anhörung wurde von Mitte April bis Mitte Mai 2005 durchgeführt.

Das weitere Verfahren sieht vor, dass der französische Verkehrsminister eine Verfügung erlässt. Gegen diese Verfügung können beschwerdeberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unter Beauftragung eines französischen Anwalts vor den zuständigen französischen Instanzen Beschwerde erheben. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Hinweise

Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 1.9.2005 pages.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbsbl/2005/09/rrbsbl-20050901-001.html

Die Antwortschrift (mémoire en réponse) der DGAC zum Vernehmlassungsverfahren ILS 34 kann auf der Website der DGAC ( www.aviation-civile.gouv.fr ) eingesehen und heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte

Christian Boppart Telefon +41 (0)61 925 66 16 Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft Dr. Claus Wepler Telefon +41 (0)61 267 85 17 Departementssekretär Wirtschafts- und Sozialdepartement Kanton Basel-Stadt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt