Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahr 2005 insgesamt 11'735 Meldungen verarbeitet. Alle Meldepflichtigen betrugen am Total aller Beschäftigen weniger als ein Prozent. Im Baugewerbe lag der Prozentsatz am Total aller Beschäftigen der Baubranche unter drei Prozent.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahre 2005 insgesamt 11'735 Meldungen verarbeitet. Es wurden 3'383 Meldepflichtige für kurzfristige Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden, 2'931 Meldepflichtige im Rahmen von Entsendungen ausländischer Arbeitskräfte sowie 542 Einsätze Selbständigerwerbender gemeldet. Der überwiegende Teil der Meldungen sowie der Meldepflichtigen betraf das Baugewerbe. Der Grossteil der kurzfristigen Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden erfolgte über den Personal-verleih, ebenfalls hautsächlich im Baubereich. Die Meldepflichtigen stellen weniger als ein Prozent aller Beschäftigen. Im Baugewerbe betrug der Anteil am Total aller Beschäftigen der Branche weniger als drei Prozent. Wegen Meldeverstössen wurden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 126 Firmen gebüsst und 50 Firmen gebührenpflichtig verwarnt. Insgesamt wurden Bussen in der Höhe von CHF 29'500 und Gebühren von CHF 12’100 auferlegt.
Die Paritätischen Kommissionen haben dem Amt für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2005 in 22 Fällen Meldung erstattet und Verstösse gegen die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen enthaltenen Arbeits- und Lohnbestimmungen geltend gemacht. Zehn Verfahren konnten bis Ende Jahr abgeschlossen werden. In zwei Fällen wurden die gemeldeten Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht bestätigt. Ein Verfahren musste wegen Unauffindbarkeit der Firma eingestellt werden. In sieben Verfahren wurden Bussen von insgesamt CHF 7’700 und Gebühren von CHF 2'900 auferlegt. In zwölf Verfahren sind die Abklärungen noch nicht abgeschlossen.