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Die Tripartite Kommission des Kantons Basel-Stadt delegiert die Marktbeobachtung im Bauhauptgewerbe an die Paritätische Kommission

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Seit 1. Oktober 2007 herrscht im Bauhauptgewerbe ein vertragsloser Zustand. Die Tripartite Kommission hat am 22. Oktober 2007 die Arbeitsmarktbeobachtung für das Bauhauptgewerbe an die Regionale Paritätische Berufskommission (Regio-PBK) delegiert. Die Regio-PBK wird im Auftrag der Tripartiten Kommission bei den inländischen und ausländischen Firmen prüfen ob die orts- und branchenüblichen Mindestlöhne auch nach dem Auslaufen des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe eingehalten werden.

Die Tripartite Kommission - bestehend aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie des Kantons - hat die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten. In ihren Aufgabenbereich fallen insbesondere diejenigen Branchen, die keinem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.

Nach dem Auslaufen des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe per Ende September fällt nun auch das Bauhauptgewerbe in den Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission. Zwar haben sich der Schweizerische Baumeisterverband und der Verband der Personaldienstleister der Schweiz (Swissstaffing) verpflichtet, die Mindestlöhne des ausgelaufenen Landesmantelvertrages weiterhin einzuhalten. Da diese Verpflichtung nur für Verbandsmitglieder gilt, ist künftig zu beobachten, ob die orts- und branchenüblichen Löhne im Bauhauptgewerbe weiterhin gewährt werden.

Um den effizienten und nahtlosen Vollzug der flankierenden Massnahmen sicherzustellen, hat die Tripartite Kommission in Absprache mit den Sozialpartnern am 22. Oktober 2007 die Marktbeobachtungen im Bauhauptgewerbe an die Regionale Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe (Regio-PBK) delegiert. Die Regio-PBK wird im Auftrag der Tripartiten Kommission bei ausländischen und inländischen Firmen prüfen, ob die Mindestlöhne des ausgelaufenen Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe weiterhin beachtet werden. Die Regio-PBK wird für ihre Tätigkeit vom Kanton bzw. dem Bund entschädigt. Allfällige Unterschreitungen der Mindestlöhne wird sie der Tripartiten Kommission melden, welche dann die geeigneten Massnahmen – beispielsweise das Einleiten eines Normalarbeitsvertrages mit Mindestlöhnen - zu ergreifen hat.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist Teil der bilateralen Verträge und stellt für die Wirtschaft gerade jetzt eine grosse Chance dar, die dringend nötigen und auf dem einheimischen Markt nicht verfügbaren, qualifizierten Arbeitskräfte im EU-Raum zu rekrutieren. Um einem allfälligen Lohn- und Sozialdumping wirksam entgegen zu treten, setzt die Tripartite Kommission die Arbeitsmarktbeobachtung als sehr wichtiges Instrument ein. Sie stützt sich dabei einerseits auf das vom Statistischen Amt des Kantons Basel-Stadt erstellte Arbeitsmarktmonitoring und andererseits auf dessen Lohnberechnungsmodelle. Die Kennzahlen sind auch der Öffentlichkeit zugänglich unter der Adresse www.statistik-bs.ch/kennzahlen/tpk . Zudem gibt die Tripartite Kommission eigene Lohnerhebungen in Auftrag, wenn berechtigte Hinweise in einer Branche auf missbräuchliche und wiederholte Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne bestehen. Weitergehende Massnahmen wie den Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit Mindestlöhnen oder eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages musste die Tripartite Kommission bisher noch nie einleiten.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder Telefon +41 (0)61 267 87 50 Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt