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Erhöhung der Wohnkostengrenze für Alleinerziehende mit einem Kind in der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Wirtschafts- und Sozialdepartment entspricht teilweise einer Petition des Vereins "eifam - Alleinerziehende der Region Basel" und erhöht die Wohnkostengrenze für Alleinerziehende mit einem Kind die von der Sozialhilfe unterstützt werden. Per 1. März 2007 wird die Wohnkostengrenze mit Primarschuleintritt des Kindes von netto 900 Franken auf netto 1'100 Franken erhöht. Der Regierungsrat hat die Beantwortung der Petition in diesem Sinn gutgeheissen.

Der Verein "eifam", Alleinerziehende Region Basel, reichte im Juni 2006 beim Regierungsrat eine Petition ein. Die Petition fordert, den Mietkostenanteil für Alleinerziehende in der Sozialhilfe zu erhöhen. Vor allem Alleinerziehende mit einem Kind sollen in den Genuss einer Verbesserung kommen. Nach der eingehenden Analyse des Sachverhalts hat das Wirtschafts- und Sozialdepartment in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Mietkostengrenze für Alleinerziehende mit einem Kind ab Primarschuleintritt des Kindes von netto 900 Franken auf netto 1100 Franken zu erhöhen.

Bis zum Eintritt ihres Kindes in die Primarschule erhalten Sozialhilfe beziehende Alleinerziehende mit einem Kind eine Integrationszulage von 200 Franken. Mit Schuleintritt des Kindes entfällt diese Integrationszulage, weil von den Müttern und Vätern ab dann eine Erwerbstätigkeit erwartet wird. Um den Druck auf die Wohnsituation zu vermindern, wird in diesen Fällen die Mietkostengrenze um 200 Franken auf netto 1100 Franken erhöht. Das Wirtschafts- und Sozialdepartment sieht diesen Schritt vor allem zu Gunsten der betroffenen Kinder. Mit der moderaten Erhöhung besteht weiterhin eine gerechte Differenz zu Dreipersonenhaushalten, für die weiterhin ein Mietkostengrenzwert von netto 1300 Franken gilt. Die Erhöhung ist limitiert auf die Dauer der obligatorischen Schulzeit des Kindes, längstens aber bis zum Ende des 10. Schuljahrs.

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden bei der Sozialhilfe der Stadt Basel zu einem jährlichen Mehraufwand von 0,6 bis maximal 0,8 Mio. Franken führen.

Weitere Auskünfte

Rolf Schürmann, Telefon +41 (0)61 267 85 51 oder +41 (0)79 783 32 94 Leiter Abteilung Existenzsicherung Amt für Sozialbeiträge

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt