Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Seit Anfang April hat es im Kanton Basel-Stadt nicht mehr geregnet. Diese Trockenheit und die sommerlichen Temperaturen führten zu einer hohen Waldbrandgefahr. Die Wetterprognosen lassen in naher Zukunft keine grösseren Niederschläge erwarten womit sich die Gefahrensituation noch verstärken wird. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im Kantonsgebiet. Das Entfachen von Feuer ist verboten ebenso dürfen keine brennenden Zigaretten andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Ausserdem ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe verboten.
Ein hohes Waldbrandrisiko besteht aktuell für sämtliche Wälder im Kantonsgebiet Basel-Stadt. In Süd- und Westhanglagen, in Wäldern mit hohem Nadelholzanteil und insbesondere in Wäldern mit herumliegendem Astmaterial muss von einer akuten Waldbrandgefahr ausgegangen werden.
Zentrale Gefahrenquelle bilden derzeit Grill- und Picnicfeuer im Wald und am Waldrand sowie brennend weggeworfene Raucherwaren. Der Kanton Basel-Stadt erlässt deshalb, gestützt auf § 17 Abs. 3 des Waldgesetz Basel-Stadt, ein Feuerentfachungsverbot für das Waldareal zu.
Das Forstamt beider Basel ist beauftragt, die Entwicklung der Situation aufmerksam zu beobachten und über weitere Schritte und Massnahmen zu entscheiden. Es wird die Bevölkerung über die Medien über eine Entspannung der Situation und eine Aufhebung des Verbotes orientieren.