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Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das generelle Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleibt auch über das bevorstehende Wochenende vom 5./6. Mai 2007 in Kraft.

Zwar ist es deutlich kühler geworden und vereinzelt hat es auch etwas geregnet. Die Niederschlagsmengen sind aber so gering, dass im Kanton Basel-Stadt nach wie vor eine grosse Waldbrandgefahr besteht.

Es ist deshalb weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen sowie brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Wenn die für die kommenden Tage angesagten Niederschläge für eine deutliche Entspannung der Situation sorgen, wird das Forstamt beider Basel eine Aufhebung des Feuerverbots prüfen und die Bevölkerung entsprechend informieren.

Selbstverständlich ist das Grillieren auf Balkonen und in privaten Gärten weiterhin erlaubt.

Das Feuerentfachungsverbot gilt auch weiterhin im Kanton Basel-Landschaft. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind um Koordination bemüht.

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Weitere Auskünfte

Guido Bader, dipl. Forsting. ETH, Tel. 061 925 56 94 Forstamt beider Basel, Kreisforstingenieur Ueli Meier, dipl. Forsting. ETH, Tel. 061 925 56 51 Forstamt beider Basel, Kantonsforstingenieur

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt