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Kantone wehren sich gegen Wettbewerbsverzerrung bei Steuererleichterungen

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Mit der auf Anfang 2008 geplanten Einführung der Neuen Regionalpolitik (NRP) soll das Förderinstrument der Bundessteuererleichterungen bei Firmenansiedlungen fortgeführt werden welches bisher durch die Lex Bonny geregelt war. Verschiedene Kantone fordern nun eine klare Regelung der Anwendungskriterien sowie des geografischen Geltungsraums um wettbewerbsverzerrende Effekte und einen massiven Verlust an Steuersubstrat möglichst zu verhindern.

Der Bundesrat will die Neue Regionalpolitik auf Anfang 2008 in Kraft setzen. Sie löst das Bundesgesetz zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ab, welches landläufig als Lex Bonny bezeichnet wird. Vom Parlament wurde die in der NRP enthaltene Unterstützung wenig entwickelter Gebiete gutgeheissen, obwohl der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen das selbe Ziel, nämlich den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, verfolgt.

Umgehung des ursprünglichen Gedankens Im Laufe der Zeit wurde die konkrete Anwendungspraxis der Lex Bonny in verschiedener Hinsicht verwässert, so dass das eigentliche Ziel, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, häufig verfehlt wurde. Ursprünglich waren nur industrielle Betriebe als Empfänger von Steuersubventionen des Bundes vorgesehen, später wurden auch "produktionsnahe" Betriebe in den Empfängerkreis aufgenommen. Eine ähnliche Umgehung des ursprünglichen Gedankens fand bei der zeitlichen Ausdehnung der Steuererleichterung statt. Die vorgesehene zehnjährige Unterstützungsdauer wird durch Zweckänderungen oder Neuinvestitionen in der Praxis häufig erneut gewährt. Besonders störend und volkswirtschaftlich schädlich ist die in letzter Zeit mehrfach zu beobachtende Entwicklung, dass Betriebe ihren Standortkanton wechseln, um erneut in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen oder gar erst von solchen zu profitieren. Häufig erfolgt eine solche "Binnenwanderung" der Betriebe innerhalb der Schweiz als Folge gezielter Abwerbungsaktionen durch kantonale Wirtschaftsförderer. Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, als dass die Lex Bonny bisher kaum zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Dynamik beigetragen hat.

Kein Steuererlass bei Kantonswechsel Verschiedene Kantone fordern deshalb, dass der Bund in der konkreten Ausgestaltung der Neuen Regionalpolitik die Anwendung eingrenzt und klare Kriterien definiert, wonach ein Unternehmen, welches seinen Sitz innerhalb der Schweiz wechselt, in Zukunft keine Bundessteuererleichterungen mehr erhalten soll.

Ebenfalls treten sie für eine räumlich klar eingegrenzte Förderpolitik ein. Regionen, die von ihrer Nähe zu urbanen Zentren profitieren, sollen Unternehmen nicht darüber hinaus mit Steuervergünstigungen anlocken können, weil dadurch der Wettbewerb verzerrt wird.

Weitere Auskünfte

(von 14-16 Uhr) Bruno Sauter, Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich Telefon: 043 259 26 25 Regierungsrat Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zug Telefon: 041 728 55 10 Thomas Buchmann, Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau Telefon: 062 835 16 61 René Merz, stv. Wirtschaftsdelegierter des Kantons Baselland Telefon: 061 925 65 08 Samuel Hess, Geschäftsleitung, Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt Telefon: 061 267 85 38

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt