Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr greifen. Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bilden in den von der Tripartiten Kommission kontrollierten Bereichen die Ausnahme. Systematisches Lohndumping hat die Kommission nicht festgestellt. Die Arbeitsmarktbeobachtungen und die Kontrollen müssen aber weiter geführt werden.

Im Jahr 2006 haben ausländische Firmen 3'047 Personen in den Kanton Basel-Stadt entsendet. Auch Schweizer Firmen nutzten die neuen Möglichkeiten und meldeten dem Amt für Wirtschaft und Arbeit 3'551 kurzfristige Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden, davon entfielen 911 Meldungen auf Temporärfirmen. Insgesamt und zu Vollzeitäquivalenten gerechnet betrug der Anteil der Meldepflichtigen 0,8 Prozent aller Beschäftigten. Weitere Informationen zur Arbeitsmarktbeobachtung: www.statistik-bs.ch/kennzahlen/tpk

Die Tripartite Kommission hat zur Aufgabe, den Arbeitsmarkt generell zu beobachten. Im Rahmen dieser Aufgabe kann sie nähere Abklärungen (v.a. Lohnerhebungen) in Branchen durchführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden. Die Bereiche, die einer Allgemeinverbindlicherklärung unterstehen, werden ausschliesslich von den Paritätischen Kommissionen kontrolliert.

Die Tripartite Kommission führte 2006 im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung 41 Lohnerhebungen bei ausländischen Firmen und 37 Erhebungen bei Schweizer Betrieben durch. Eine Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne durch einzelne ausländische Firmen wurde einzig im Montagebereich beobachtet. Nachdem wegen weiterer Allgemeinverbindlicherklärungen von Gesamtarbeitsverträgen, namentlich im Metallgewerbe, ab September keine Montagemeldungen mehr in den Aufgabenbereich der Tripartiten Kommission fielen, wurde auf Massnahmen verzichtet. Ferner wurde eine umfassende Lohnerhebung bei Call-Centers bzw. Telefonverkaufsunternehmungen vorgenommen. Die Löhne waren orts- und branchenüblich. Die Tripartite Kommission hat daher in ihrem Jahresbericht 2006 festgehalten, dass in den in ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen keine systematischen Lohnunterbietungen zu verzeichnen waren. Die Beobachtung des Arbeitsmarktes wird weiterhin als wichtig erachtet. Für das Jahr 2007 hat die Tripartite Kommission bereits vier grössere Lohnerhebungen beschlossen.

Die Paritätischen Kommissionen sind gemäss dem Entsendegesetz zuständig für die Kontrolle der einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehenden Branchen, insbeson¬dere der Baubranche. Ihre Kontrollen führten im Jahr 2006 zu 77 Meldungen wegen Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Im Rahmen der vom Amt für Wirtschaft durchgeführten Sanktionsverfahren wurden die Verstösse in der Regel bestätigt und die Firmen gebüsst. Wie sich aus den Stellungnahmen der Firmen ergab, erfolgten die Verstösse meist aus Unkenntnis der schweizerischen Vorschriften. Die ausländischen Firmen, insbesondere diejenigen aus dem grenznahen Gebiet, passten ihre Arbeitsbedingungen an. Bis jetzt musste noch keine Firma zum zweiten Mal sanktioniert werden.

Die Kontrollergebnisse lassen gesamthaft den Schluss zu, dass die Personenfreizügigkeit für den Kanton bzw. die Region erfolgreich und ohne Schaden für den Arbeitsmarkt ist. Dass in einzelnen Fällen – vor allem im Bereich der Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen – Arbeitnehmende unter Tarif bezahlt worden sind oder zu lange Arbeitszeiten leisten mussten, deutet noch nicht auf eine Störung des Arbeitsmarktes hin. Solche Verletzungen der Gesamtarbeitsverträge oder der arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden auch nicht toleriert. Vorgekommen sind sie schon früher. Erst die flankierenden Massnahmen haben jedoch die Möglichkeit geschaffen, gegen solche Verletzungen anzugehen und die entsprechenden Sanktionen auszusprechen.

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll Telefon +41 (0)61 267 88 36 Abteilungsleiterin Einigungsamt Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt