Ladenöffnungszeiten während der EURO 08 in Basel
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat den Detailhandel im Kanton Basel-Stadt über die Bedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der EURO 08 gemäss der geltenden Gesetzgebung informiert.
Mit der Verordnung betreffend die Fussball-Europameisterschaft 2008 wurde Basel-Stadt zum Fremdenverkehrsgebiet gemäss Arbeitsgesetz erklärt. Dies erlaubt den Betrieben unter anderem verlängerte Ladenöffnungszeiten und die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden am Sonntag (vgl. dazu Medienmitteilung vom 12. Dezember 2007)
In einer Mitteilung an den Detailhandel hat nun das Arbeitsinspektorat die dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen erörtert. Das Schreiben ist als Dienstleistung zu verstehen und gibt eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen, die es im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der EURO 08 zu beachten gilt.
Hinweise
Das Infoblatt ist aufgeschaltet auf der Homepage Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat (Ladenöffnungszeiten): www.awa.bs.ch/ai_infoblatt_euro08.pdf