Referendumsfrist für das kantonale Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz abgelaufen
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Referendumsfrist für das kantonale Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz ist am 19. Juli 2008 abgelaufen. Es wurde am 4. Juni 2006 vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet und tritt zusammen mit dem Bundesgesetz auf 1. Januar 2009 in Kraft. In Basel-Stadt löst dieses neue Einführungsgesetz das bisherige Kinderzulagengesetz ab. Es bringt unter anderem den Einbezug aller Arbeitgebenden in die Solidargemeinschaft der Familienausgleichskassen die Unterstellung der Selbstständigerwerbenden und die Erhöhung der Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Monat.
Am 1. Januar 2009 tritt das Bundesgesetz über Familienzulagen in Kraft. Es war in der Abstimmung vom 26. November 2006 vom Volk deutlich angenommen worden. Das Bundesgesetz regelt bestimmte Bereiche abschliessend (z.B. Anspruchsvoraussetzungen für Kinder- und Ausbildungszulagen) oder setzt Mindeststandards (z.B. Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen). Daneben lässt es den Kantonen aber auch Platz für die eigene Ausgestaltung der Familienzulagen. Das Einführungsgesetz enthält nur Bestimmungen für diesen Bereich, in dem der Kanton diese Kompetenz hat.
Pro Kind eine Zulage
Das Bundesgesetz sieht Familienzulagen für alle Arbeitnehmenden, sowie für Nichterwerbstätige in bescheidenen finanziellen Verhältnissen vor. In Basel-Stadt werden darüber hinaus auch die Selbstständigerwerbenden dem Gesetz unterstellt. Damit ist der Grundsatz „pro Kind eine Zulage“ beinahe verwirklicht.
Zulagen für Nichterwerbstätige
Anspruch auf Zulagen haben Nichterwerbstätige (jährliches Erwerbseinkommen unter 6'630 Franken) in bescheidenen finanziellen Verhältnissen (steuerbares Einkommen von jährlich höchstens 39'780 Franken). Keinen Anspruch haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Für Sozialhilfe beziehende Personen führen die Zulagen nicht zu höheren Leistungen, da sie als Einkommen angerechnet werden.
Höhe der Zulagen
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes. Das heisst, dass die Ausbildungszulagen auf 1. Januar 2009 von heute 220 auf 250 Franken angehoben werden. Die Kinderzulagen bleiben bei 200 Franken. Neu besteht auch bei Teilzeitarbeit der Anspruch auf ganze Zulagen.
Finanzierung der Zulagen
Die Finanzierung der Zulagen der Erwerbstätigen erfolgt über Beiträge der Arbeitgebenden und der Selbstständigerwerbenden. Das beitragspflichtige Einkommen der Selbstständigerwerbenden ist wie im Kanton Basel-Landschaft auf jährlich 126'000 Franken plafoniert. Die Zulagen der Nichterwerbstätigen finanzieren der Kanton und im Fall von Sozialhilfebezügern die Einwohnergemeinden.
Koordination mit dem Kanton Basel-Landschaft
Das neue Gesetz harmonisiert die Familienzulagen in weiten Teilen mit denjenigen im Kanton Basel-Landschaft. Dies betrifft insbesondere die Höhe und den Anpassungsrhythmus der Zulagen, die Anspruchsberechtigung und Finanzierung der Zulagen für Selbstständigerwerbende und die Kriterien für die Anerkennung von Familienausgleichkassen. Nach heutigem Stand zeichnet sich im Wesentlichen nur im Bereich der Finanzierung eine Differenz ab. Der Kanton Basel-Landschaft kennt seit 1. Januar 2007 den sogenannten Lastenausgleich, welcher für die Familienausgleichskassen den Beitragssatz nivelliert. Basel-Stadt verzichtet vorerst auf den Lastenausgleich und will zunächst Erfahrungen in anderen Kantonen abwarten.
Hinweise
Gesetzestext unter: www.grosserrat-bs.ch/dokumente/000000363586.pdf