Stellungnahme zur Überprüfung der Südanflüge am EuroAirport durch das BAZL
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Gemeinsame Medienmitteilung von Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt und Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Einhaltung der Regeln für die Südanflüge via ILS 33 (vormals ILS 34) am EuroAirport Basel-Mulhouse zum zweiten Mal in diesem Jahr überprüft. Die zuständigen Regierungsräte Ralph Lewin und Adrian Ballmer haben zur Kenntnis genommen dass die mit Frankreich vereinbarten Benutzungsbedingungen korrekt angewendet wurden. Sie begrüssen die Absicht des BAZL unabhängig davon zusammen mit der französischen Aufsichtsbehörde zu prüfen wie sich das ILS 33 optimieren liesse so dass der Anteil der Südanflüge verringert werden könnte. Die beiden Regierungsräte erwarten dass ein umfassender Bericht zum Betriebsjahr 2008 vorgelegt wird.
Das BAZL hat heute die Ergebnisse einer neuerlichen Überprüfung der Südanflüge via Instrumentenlandesystem für die Piste 33 (ILS 33) am EuroAirport bekannt gegeben. Die zuständigen Regierungsräte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Ralph Lewin und Adrian Ballmer, haben zur Kenntnis genommen, dass die vereinbarten Benutzungsbedingungen von der französischen Flugsicherung korrekt angewendet wurden. Ein anderes Ergebnis wäre für sie nicht akzeptabel gewesen. Die beiden Kantone bestehen auf einer lückenlosen und strikten Einhaltung der Benutzungsvereinbarung.
Regierungsrat Lewin und Regierungspräsident Ballmer begrüssen die Absicht des BAZL, zusammen mit der französischen Zivilluftfahrtsbehörde zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Südanflugverfahren zu optimieren, so dass der Anteil an Südanflügen verringert werden könnte. Beide Kantone weisen darauf hin, dass das ILS 33 primär aus Sicherheitsgründen installiert wurde und nur zum Ersatz des vor 2008 benutzten Sichtanflugverfahrens dienen darf. Die Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass die beiden Luftfahrtbehörden bei einem Südlandeanteil von über 8 Prozent eine vertiefte Analyse vornehmen. Werden 10 Prozent überschritten, müssen die beiden Behörden Gespräche aufnehmen, um Massnahmen zur Reduktion der Südlandungen zu treffen.
Die beiden Vorsteher erwarten zudem, dass nach dem ersten Betriebsjahr - also im Januar 2009 - eine umfassende und gründliche Bilanz gezogen wird. Zudem gehen sie davon aus, dass das BAZL auch über die allfällige Massnahmen zur Reduktion der Südanflüge informiert. Der Bericht muss vereinbarungsgemäss den Kantonen vorgelegt werden.