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Neue Zuständigkeit zur Durchführung der Preisbekanntgabeverordnung

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung ist seit Januar 2009 das Amt für Wirtschaft und Arbeit Abteilung Arbeitsinspektorat zuständig.

Die eidgenössische Preisbekanntgabeverordnung (PBV) bezweckt, dass die Preise für Waren und bestimmte Dienstleistungen für die Konsumentinnen und die Konsumenten klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden. Sie ist ein Instrument zur Förderung des lauteren Wettbewerbs. Verstösse gegen die PBV können mit Bussen bis zu 20'000 Franken geahndet werden.

Der Vollzug der PBV wurde bis Ende 2008 vom Justiz- und Sicherheitsdepartement wahrgenommen. Im Rahmen der Verwaltungsreorganisation wechselte dieser Bereich zum Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Neuer kantonaler Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Beanstandungen rund um die Bekanntgabe von Preisen von Waren und Dienstleistungen ist das Arbeitsinspektorat, Utengasse 36, 4005 Basel, Tel. 061 267 88 20.

Weitere Auskünfte

Werner KrummenacherTelefon +41 (0)61 267 88 17 Leiter Arbeitsinspektorat Amt für Wirtschaft und Arbeit

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