Testphase für vier verkaufsoffene Sonntage
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Kantone können gemäss Arbeitsgesetz an vier Sonntagen pro Jahr die Öffnung der Verkaufslokale gestatten. In einer mit den Sozialpartnern abgesprochenen zweijährigen Pilotphase wird im Kanton Basel-Stadt der Bedarf nach zusätzlichen Sonntagsverkäufen ausgelotet. Erst nach Ablauf dieser Testphase wird das kantonale Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung geändert. Während der Testphase sollen der erste Sonntag während der Basel World der zweite Sonntag während der Herbstmesse sowie der zweite und dritte Sonntag im Dezember als Verkaufssonntage bewilligt werden.
Das Bundesrecht gibt seit Mitte 2008 den Kantonen das Recht, maximal vier Sonntage pro Jahr zu bestimmen, an denen Verkaufspersonal auf Kantonsgebiet beschäftigt werden kann. Diese Neuerung geht auf die Initiative von Nationalrat Kurt Wassserfallen zurück. Die gesetzliche Bestimmung wurde geschaffen, um allen Kantonen sonntägliche Adventsverkäufe zu gestatten sowie die Durchführung weiterer Sonntagsverkäufe zu ermöglichen.
Im Kanton Basel-Stadt haben die beiden Sonntagsverkäufe im Advent eine lange Tradition. Der silbrige sowie der goldige Sonntag im Advent sind daher unbestritten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeiten wurde vom Basler Detailhandel der Bedarf nach zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufen angemeldet und zwar je ein Sonntag während der Baselworld und der Herbstmesse. In Absprache mit den Sozialpartnern wird nun in einer zweijährigen Pilotphase geklärt, ob die zusätzlichen Sonntage von der Bevölkerung und den Besucherinnen und Besucher der Baselworld und der Herbstmesse genutzt werden. Nach Ablauf und Auswertung der Pilotphase werden die Sonntagsverkäufe – mindestens zwei, maximal vier - im Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und Ladenöffnungen (RLG) verankert. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat einen entsprechenden Gesetzesänderungsentwurf unterbreiten. Die Gemeinden Riehen und Bettingen werden vorgängig nochmals konsultiert werden.
Auf die Durchführung eines Sonntagsverkaufs während der diesjährigen Messe Baselworld (29. März 2009) wurde in Absprache mit dem Basler Detailhandel verzichtet, da die Vorbereitungszeit zu kurz gewesen wäre. Während der zweijährigen Pilotphase werden somit in den Jahren 2009, 2010 und 2011 folgende vier Sonntage als verkaufsoffene Sonntage bewilligt:
- Erster Sonntag während der Baselworld (21.3.2010, 27.3.2011)
- Zweiter Sonntag während der Herbstmesse (1.11.2009, 31.10.2010)
- Zweiter und dritter Sonntag im Dezember (13./20.12.2009, 12./19.12.2010).
Die Bewilligung für den 1. November 2009 wurde den Verbänden der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bereits zugestellt. Ferner wird die Bewilligung im Kantonsblatt vom Samstag 21. März 2009, publiziert werden. Die Bewilligungen für den Dezember 2009 werden im Juni erteilt und publiziert.