Änderungen der kantonalen Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Per 1. Januar 2013 werden die Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (URL) angepasst. Von Bedeutung ist dabei die Anpassung der Grundbedarfsansätze an die Teuerung. Mit dieser Änderung wird die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in Basel-Stadt nachvollzogen. Zudem werden aufgrund der Wohnungsmarktsitution die Wohnkostengrenzwerte für Ein- bis Dreipersonenhaushalte angepasst.
Die kantonalen Unterstützungsrichtlinien (URL) inkl. die Unterstützungsansätze für Asylsuchende bilden die Grundlage für die Leistungen, welche von der Sozialhilfe im Kanton Basel-Stadt erbracht werden. Die URL werden vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt WSU erlassen. Dabei hat sich das WSU an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu orientieren, welche regelmässig an die Entwicklungen angepasst werden.
In Umsetzung der Empfehlung der SKOS wird der Grundbedarf im Kanton Basel-Stadt entsprechend der Teuerungsanpassung für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV angepasst. Dadurch erhöhen sich die Grundbedarfsansätze per 1. Januar 2013 um 0.84 Prozent. Ein Einpersonenhaushalt bekommt somit einen Grundbedarf von 986 Franken statt wie bisher 977 Franken.
Begründet durch die aktuelle Wohnungsmarktsituation ergibt sich bei den Wohnkostengrenzwerten ein Anpassungsbedarf bei den Ansätzen für Ein- bis Dreipersonenhaushalte. Bei Personen, die um Unterstützung ersuchen, werden künftig die effektiv anfallenden Mietkosten grundsätzlich während maximal sechs Monaten übernommen, falls diese den Grenzwert der URL übersteigt. Bisher war diese Übernahme lediglich bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin möglich. Auch diese Änderung trägt der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt Rechnung.
Zudem wurden diverse weitere marginale Anpassungen vorgenommen. Die neuen URL sind ab Anfang Januar 2013 auf dem Internet abrufbar und können beim Rechtsdienst des WSU, Rheinsprung 16/18, oder bei der Sozialhilfe, Klybeckstrasse 15, eingesehen bzw. bezogen werden.
Hinweise
URL 2013 ab Anfang Januar 2013 auf (www.wsu.bs.ch/unterstuetzungsrichtlinien.pdf)