Regierungen unterzeichnen französisch-schweizerische Vereinbarung zum Arbeitsrecht am EuroAirport
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Als Vertreter von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, und Regierungspräsident Peter Zwick, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gedundheitsdirektion Basel-Landschaft, den zwischen Frankreich und der Schweiz ausgehandelten Accord de méthode zum Arbeitsrechtsregime am EuroAirport mitunterzeichnet. Mit dieser Rahmenvereinbarung wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Firmen im Schweizer Sektor des Flughafens ihre seit Jahrzehnten bewährte, am Schweizer Recht ausgerichtete Praxis zur Regelung der Arbeitsverhältnisse fortführen können. Die Regierungsräte begrüssen diesen Schritt sehr, der in einem wesentlichen Bereich zu mehr Rechtssicherheit führt und der die wichtige Rolle des Schweizer Sektors und der Schweizer Firmen am EuroAirport anerkennt. Die Stärke des Schweizer Sektors ist eine zentrale Bedingung für den Erfolg des Flughafens und damit für die wirtschaftliche Dynamik der ganzen Region am Oberrhein. Es wird nun darauf ankommen, dass der im Accord de méthode manifestierte gemeinsame Willen, gute Voraussetzungen für die Unternehmen am EuroAirport zu schaffen und damit Arbeitsplätze zu erhalten und die langfristige Entwicklung des Flughafens sicherzustellen, auch in der Umsetzung der Vereinbarung zur Geltung kommt. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind zuversichtlich, dass die konstruktive Zusammenarbeit, die zur jetzigen Vereinbarung geführt hat, dies ermöglicht und hilft, die noch offenen Punkte u.a. in Bezug auf Kontrollfragen, aber auch im Steuerbereich zu klären.
Die Frage des gültigen Arbeitsrechts im Schweizer Sektor des EuroAirports ist seit längerem Gegenstand intensiver Diskussionen. Vor dem Hintergrund eines in Frankreich geführten Gerichtsfalls haben auf Anstoss der Regierungsräte von Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Bundesbehörden unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Sommer 2009 Gespräche mit den zuständigen Stellen Frankreichs aufgenommen, um zu Lösungen zu kommen, die die entstandenen Rechts- und Investitionsunsicherheiten beseitigen helfen. Im Resultat dieser Gespräche sowie zusätzlicher Initiativen auf Seiten der französischen Partner und von Seiten der im Schweizer Sektor des EuroAirport engagierten Firmen konnte in den letzten Wochen eine Rahmenvereinbarung gefunden werden, die es erlaubt, im Schweizer Sektor die bisherige Praxis in Bezug auf das Arbeitsrecht fortzuführen, und damit zu einer Stärkung der Rechtssicherheit beiträgt. Zentral ist, dass nicht gänzlich neue Arbeitsverträge geschlossen werden müssen, sondern gestützt auf die neue Rahmenregelung Ergänzungen vorgenommen werden können, welche die gegenwärtigen Unsicherheiten beseitigen.
Für den EuroAirport und die Firmen auf der Plattform, auf der heute gut 6'200 Arbeitnehmende beschäftigt sind, wovon zwei Drittel aus Frankreich stammen, ist die Vereinbarung ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Stärke des Flughafens zu erhalten, so dass er seine Rolle als Motor der Entwicklung der Region Nordwestschweiz / Elsass / Südbaden auch langfristig spielen kann.
Wichtig für das nun erreichte Ergebnis war insbesondere die gute und wirksame Konzertation zwischen Bund und Kantonen. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft danken den verschiedenen involvierten Bundesstellen und den Vorsteherinnen und Vorstehern des EDA, EVD, UVEK und EFD für ihren Einsatz und ihre Unterstützung.