Verschärfte Auflagen für Umschlag und Zwischenlagerung von Deponiematerial im Rheinhafen Kleinhüningen
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) fordert von den Betreiberfirmen für den Umschlag des Deponiematerials aus Monthey eine geschlossene Transportkette. Die vom AUE durchgeführte Überprüfung der Situation zeigt, dass das zum Teil stark belastete Aushubmaterial nicht ohne zusätzliche Schutzmassnahmen umgeschlagen werden darf. Das AUE wird deshalb die Entsorgungsfirmen auffordern, ein neues Transport- und Umschlagskonzept auszuarbeiten, welches schädliche Emissionen in die Umwelt ausschliesst. Zurzeit wird kein Material im Rheinhafen umgeschlagen.
Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) kommt aufgrund der in dieser Woche durchgeführten Analysen zum Schluss, dass das im Rheinhafen Kleinhüningen umgeschlagene Deponiematerial in einem geschlossen System transportiert und umgeschlagen werden muss. Das AUE wird deshalb die Bewilligungsinhaberin auffordern, ein neues Konzept für den Umschlag und die Zwischenlagerung auszuarbeiten und dem AUE zur Prüfung vorzulegen. Mit dem neuen Transport- und Umschlagskonzept soll ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe aus dem Deponiematerial in die Umwelt gelangen, sei dies in die Luft, ins Gewässer oder in den Boden. Weitere Chargen des Deponiematerials dürfen erst nach Genehmigung des neuen Konzeptes im Basler Hafen umgeschlagen werden.
Die verantwortliche Entsorgungsfirma hat in ihrem Bewilligungsgesuch für den Umschlag und die Zwischenlagerung des Deponiematerials – u.a. mit chemischen Analysen - dargelegt, dass nach einer vorgehenden Triagierung am Deponiestandort nur schwächer belastetes Material im Rheinhafen umgeschlagen werden soll. Das Material wurde deklariert als "mineralisches Material, z.B. aus ehemaligen Abbruchmassnahmen, das mit Rückständen aus der Farbstoff-, der Pigment- und Klebestoffproduktion vereinigt ist". Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung für den Export nach Holland erteilt hatte, bewilligte das AUE - gestützt auf die erhaltenen Angaben im Juni 2012 den Umschlag und die Zwischenlagerung. Grundsätzlich ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Auflagen die Entsorgungsfirma eigenverantwortlich zuständig. Das AUE überwacht die Einhaltung der Bestimmungen stichprobenartig. Das AUE hat bisher zwölf unangemeldete visuelle Kontrollen durchgeführt und dabei die Zwischenlagerung dokumentiert. Bei diesen Kontrollen gab es keine Beanstandungen. Erst bei der letzten Kontrolle, die aufgrund von Hinweisen erfolgte, wurde Sickerwasser im Keller festgestellt.
Das AUE hat die Modalitäten der Zwischenlagerung jetzt überprüft und entsprechende chemische Analysen des Deponiematerials vorgenommen. Die Analysen zeigen, dass das im Rheinhafen Kleinhüningen angelieferte Aushubmaterial deutlich stärker belastet ist, als ursprünglich von den Betreiberfirmen im Bewilligungsverfahren deklariert wurde. Gestützt darauf werden jetzt verschärfte Massnahmen verlangt.