Änderungen der kantonalen Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Zum 1. Januar 2014 erfolgt für die Sozialhilfe eine kleine Revision der Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (URL).
Die Sozialhilfe erbringt ihre Leistungen gestützt auf die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (URL). Die URL gelten für die Sozialhilfe im ganzen Kanton, somit auch in Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton mit seinen URL an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig an die Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis und der Betroffenen angepasst.
Die SKOS-Richtlinien bleiben 2014 unverändert. Auf kantonaler Ebene wurden jedoch einige wenige Änderungen in den URL vorgenommen. Neu wird im Rahmen der Nothilfe auch die Krankenkassenprämie (maximal 90% der kantonalen Durchschnittsprämie) übernommen, wenn die nothilfeberechigte Person die KVG-Versicherungspflicht erfüllt. Auch wird zur Beurteilung der grossen Härte (eine der zwei Voraussetzungen für den Erlass einer Rückforderung, neben dem guten Glauben) neu das betreibungsrechtliche Existenzminimum berücksichtigt. Die weiteren Revisionspunkte betreffen lediglich eine Anpassung der URL an die bereits bestehende Praxis.
Die Unterstützungsrichtlinien können ab Beginn des Jahres 2014 bei der Sozialhilfe am Empfang, beim Rechtsdienst WSU, sowie über das Internet eingesehen werden.