Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Der Kataster der belasteten Standorte ist fertiggestellt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der Kanton Basel-Stadt hat rund 4'000 Standorte abgeklärt. 400 davon hat er als belastet beurteilt und in den öffentlichen Kataster aufgenommen. Die sanierungspflichtigen Altlasten sind mehrheitlich bereits saniert; zwei Sanierungen sind noch im Gange. Alle Katastereinträge konnten ohne Rekursverfahren erledigt werden.

Die Altlasten-Verordnung von 1998 verpflichtet die Kantone, alle mit Abfällen belasteten Standorte zu ermitteln und sie in einem öffentlich zugänglichen Kataster zu erfassen. Der Kanton Basel-Stadt hat insgesamt 4'000 Standorte identifiziert und bewertet. Darunter befinden sich 125 Ablagerungsstandorte (Deponien und Auffüllungen), 83 Unfallstandorte (Belastung aufgrund von ausserordentlichen Ereignissen) sowie 3'810 Betriebsstandorte (Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen). Die Bewertung dieser Standorte hat der Kanton Basel-Stadt Ende 2012 beendet. Jetzt sind knapp 400 Standorte, die als belastet beurteilt wurden, im Kataster erfasst und im Internet öffentlich zugänglich. Diese Daten sind nicht nur für den Bund und den Kanton von Bedeutung, sondern auch für Kaufinteressenten von Liegenschaften. Mit dem Online-Kataster ist per Mausklick ersichtlich, ob sich das Grundstück auf einem belasteten Standort befindet oder nicht.

Zwei Sanierungen sind noch offen
Die Standorte, die der Kanton Basel-Stadt als sanierungspflichtig beurteilt hat, sind in den letzten Jahrzehnten saniert worden. Die beiden letzten noch offenen Sanierungen sind zurzeit im Gang: Eine Verunreinigung des Grundwassers mit PER an der Kleinhüningerstrasse und eine mit Chlorbenzol im Werk Klybeck. Rund 20 Standorte gelten als überwachungspflichtig, das heisst in gewissen zeitlichen Abständen muss das Grundwasser in ihrem Bereich überprüft werden. Alle anderen im Kataster eingetragenen Standorte können unverändert belassen werden, bis Baumassnahmen oder Nutzungsänderungen anstehen.

Direktes Gespräch stand im Zentrum
Der bevorstehende Eintrag in den Kataster hat bei vielen Grundeigentümern Fragen aufgeworfen und auch Vorbehalte ausgelöst. Intensive, erklärende Gespräche zwischen der Verwaltung und den Eigentümern waren deshalb zentraler Bestandteil der Arbeit. Von den 400 Katastereinträgen mussten nur zwei mit Verfügungen angeordnet werden. Die dagegen erhobenen Rekurse wurden später wieder zurückgezogen. Alle anderen Eintragungen konnten mit Zustimmung der Eigentümer vorgenommen werden. Einzelne Eintragungen sind noch offen.

Kanton aktualisiert innerhalb von vier Wochen
Der Kataster der belasteten Standorte muss laufend fortgeführt und aktualisiert werden: Die Verwaltung führt sämtliche neuen Erkenntnisse über einen Standort im Kataster innerhalb von vier Wochen nach. Dies gilt auch, wenn ein Standort totalsaniert wird und in der Folge aus dem Kataster gelöscht werden kann.

Hinweise

Link zum Kataster der belasteten Standorte:
www.geo.bs.ch/kbs

Hintergrundinformationen:
Wozu dient der Kataster? www.aue.bs.ch/kataster-standorte

Was sind belastete Standorte, was sind Altlasten? www.aue.bs.ch/altlasten

Wann erfolgt ein Eintrag: www.aue.bs.ch/wann-eintrag

Was heisst sanierungspflichtig, überwachungspflichtig oder untersuchungsbedürftig? www.aue.bs.ch/untersuchung-ueberwachung-sanierung

Weitere Auskünfte

Siegfried HartnagelTelefon +41 (0)61 639 23 22 (am 9. Januar 2013 bis 12.00 Uhr) Leiter Ressort Grundwasser und AltlastenAmt für Umwelt und Energie

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt