Neue Regelung zur Fischerei im Hafen Kleinhüningen
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizerischen Rheinhäfen mit dem Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt -- Mit einer Ausnahmebewilligung erlauben die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) und das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE) das Fischen ab dem 8. Juli 2013 auf Teilen des Klybeckquais und an der Stirnseite des Hafenbeckens 1.
Die Öffnung des Hafengebiets am Klybeckquai ist mit dem erfolgreichen Start der dortigen Zwischennutzungen und dem begonnenen Bau der Promenade für den Langsamverkehr in vollem Gang. Im Zuge dieser Öffnung war das Anliegen an die SRH herangetragen worden, auch das Fischen in diesem Gebiet zu erlauben.
Die Hafenordnung erlaubt das Fischen im Hafengebiet nur mit einer behördlichen Bewilligung. Nach Prüfung des Anliegens haben SRH und AUE entschieden, für die folgenden Gebiete eine solche zu erteilen:
- auf dem Klybeckquai flussabwärts des Sicherheitszaunes (mit Ausnahme der Anlegestelle der Novartis sowie des „Lotsensteigers“)
- an der Stirnseite des Hafenbeckens 1 (Gebiet beim Gelpke-Brunnen)
An den erwähnten Stellen wird nach wie vor Grossschiffsverkehr stattfinden.
Die neue Regelung entspricht einer Ausnahmebewilligung bzw. einem örtlich begrenzten Pilotversuch. Die Fischereiverordnung bleibt unverändert. Auch im übrigen Hafengebiet gilt weiterhin die Hafenordnung und das Fischen bleibt untersagt. In diesem Sinne: Petri Heil!