Unkorrekte Arbeitsbewilligungen erteilt
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wurden Arbeitsbewilligungen erteilt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Die Praxis wurde umgehend korrigiert, und es wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA) wurden in der Abteilung Arbeitsbewilligungen Grenzgängerbewilligungen an Staatsangehörige von Drittstatten, Bulgarien und Rumänien (EU 2) sowie Kurz- und Daueraufenthaltsbewilligungen an Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien erteilt, die den Anforderungen gemäss dem Ausländergesetz (AuG) nicht entsprachen. Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäss AuG wurde nicht geprüft. Die Bewilligungen wurden vorwiegend in den Bereichen Gastgewerbe, Reinigung, Handwerk und Verkauf erteilt.
Die Praxis wurde umgehend korrigiert. Ab sofort muss bei allen Erstgesuchen geprüft werden, ob
- auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt keine geeigneten BewerberInnen gefunden werden konnten (Inländervorrang);
- Rekrutierungsbemühungen vorliegen;
- es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt;
- die orts- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden.
Das AWA hat zur Abklärung eines möglichen Verdachts auf Amtsmissbrauch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das AWA hat ein grosses Interesse daran, dass die Abklärungen möglichst rasch durchgeführt und abgeschlossen werden.