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Unzeitig bereitgestellte Bebbi-Säcke an Feiertagen

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Bebbi-Säcke dürfen für die Kehrichtabfuhr erst am Abfuhrtag oder am Vorabend bereitgestellt werden. Jedoch halten sich nicht alle Baslerinnen und Basler an diese Regel, insbesondere nicht an Feiertagen. Deshalb führt das Amt für Umwelt und Energie über Pfingsten zusammen mit der Stadtreinigung eine Aktion zur Ermittlung der Verursacherinnen und Verursacher von unzeitig bereitgestellten Abfallsäcken durch.

An Feiertagen findet keine Kehrichtabfuhr statt. Diese Daten sind im offiziellen Basler Abfuhrplan deutlich markiert. Auch dürfen Abfallsäcke frühestens am Vortag der Abfuhr ab 19.00 Uhr bereit gestellt werden.

Beobachtungen zeigen, dass vor allem an Feiertagen, die auf Werktage fallen, zunehmend Abfallsäcke auf die Strasse gestellt werden. Zwar hält sich der Grossteil der Bevölkerung an die Regeln, die Anzahl der unzeitig bereitgestellten Abfallsäcke ist aber eindeutig zu hoch und sie ist zum Ärgernis geworden: Abfallsäcke werden von Tieren aufgerissen, so dass dann der Abfall verstreut herumliegt. Gerade in wärmeren Jahreszeiten bringen unzeitig herausgestellte Abfallsäcke auch unangenehme Geruchsemissionen mit sich.

Am Pfingstmontag gibt es keine Kehrichtabfuhr. Das Amt für Umwelt und Energie wird deshalb zusammen mit der Stadtreinigung einen speziellen Einsatz durchführen: Zu früh bereit gestellte Bebbi-Säcke werden eingesammelt und die Verursacherinnen und Verursacher ermittelt. Gemäss baselstädtischer Ordnungsbussenverordnung erhalten sie eine Ordnungsbusse von 50 Franken.

Weitere Auskünfte

Dr. Dominik Keller, Telefon +41 (0)61 639 23 20 Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt