Änderungen der kantonalen Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Zum 1. Januar 2015 erfolgt für die Sozialhilfe eine kleine Revision der Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (URL).
Die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (URL) sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton mit seinen URL an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig an die Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis und der Betroffenen angepasst. Die SKOS-Richtlinien wurden jetzt in wenigen Punkten revidiert. Diese Anpassungen treten ebenfalls per 1. Januar 2015 in Kraft, sie haben jedoch keine Auswirkung auf die basel-städtischen URL.
Zu den wesentlichen Neuerungen der kantonalen Unterstützungsrichtlinien gehört, dass ab 1. Januar 2015 Personen des Asylbereichs mit Mehrfachgesuchen nur noch im Rahmen der Nothilfe unterstützt werden. Ausserdem wurde die Unterstützung von Personen in Haft, Massnahmen- oder Strafvollzug verbindlich geregelt. Nach dem Urteil des Appellationsgerichts vom August 2014 musste zudem die Bestimmung zum Autobesitz aufgehoben werden. Die bisher standardmässige Anweisung an Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, das Nummernschild ihres Autos abgeben zu müssen, und die Kürzung der Unterstützungsleistungen, falls dies nicht gemacht wird, wurden vom Appellationsgericht als unzulässig eingestuft. Der Autobesitz muss nun im Einzelfall überprüft werden. Nichts ändert sich jedoch an der Berücksichtigung eines Fahrzeugs als Vermögenswert: Bevor Sozialhilfe gesprochen wird, muss es verwertet und der Erlös für den Lebensbedarf verwendet werden.
Hinweise
Die detaillierten Revisionspunkte können ab sofort im Internet, beim Rechtsdienst WSU und am Empfang der Sozialhilfe eingesehen werden.