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Bewilligung für offene Läden am 27. November

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Wie bereits im Jahr 2013 können die Verkaufslokale in der Basler Innenstadt am 27. November 2014 anlässlich des Einschaltens der Weihnachtsbeleuchtung und der Eröffnung des Basler Weihnachtsmarktes wieder von verlängerten Ladenöffnungszeiten bis 22.00 Uhr profitieren.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat gestützt auf ein Gesuch des Vereins Pro Innerstadt eine generelle Bewilligung für das Offenhalten der Verkaufslokale in der Basler Innenstadt am Donnerstag 27. November 2014 von 20.00 bis 22.00 Uhr erteilt. An diesem Abend wird die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Basler Weihnachtsmarkt eröffnet. Die Verkaufsgeschäfte können somit ihren Kundinnen und Kunden an diesem Abend ein besonderes Einkauferlebnis ermöglichen.

In der generellen Bewilligung, die zusammen mit dem Innenstadtperimeter im Kantonsblatt und im Internet veröffentlicht wird, werden die Verkaufsgeschäfte darauf hingewiesen, dass die maximalen Arbeitszeiten und die täglichen Ruhezeiten zu beachten sind. Die Einsatzpläne müssen den Arbeitnehmenden möglichst frühzeitig, in der Regel zwei Wochen im Voraus, unterbreitet werden. Ferner ist auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten sowie Schwangere und stillende Mütter Rücksicht zu nehmen.

Hinweise

Mehr Informationen zum Thema Ladenöffnungszeiten www.awa.bs.ch/ladenoeffnungszeiten

Weitere Auskünfte

Antonina StollTel. + 41 61 267 87 78 Leiterin Arbeitsbedingungen Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt