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17 Musikerinnen und Musiker erhalten Aufenthaltsbewilligung

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

In Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie dem Staatssekretariat für Migration konnte für 17 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten der Aufenthalt und das Arbeiten in der Schweiz bewilligt werden. Die grosse Mehrheit profitiert von einer Härtefallregelung.

Wie in der Medienmitteilung vom 12. November 2014 angekündigt stellte das Justiz- und Sicherheitsdepartement beim Staatssekretariat für Migration für diejenigen Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten das Gesuch für eine Härtefallregelung, bei welchen eine Chance auf Bewilligung bestand. Das Staatssekretariat für Migration hat 15 Gesuche nach eingehender Einzelfallprüfung positiv beurteilt. Zwei Personen erhalten die Bewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Gesamthaft können 17 Musikerinnen und Musiker künftig dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten. Die kantonalen Behörden sind dem Bund dankbar für diesen positiven Entscheid.

Weitere Auskünfte

Hansjürg DolderTel. +41 61 267 87 50 Leiter Amt für Wirtschaft

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt