Ab 2015 sind erdverlegte einwandige Tankanlagen nicht mehr zulässig
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Ende 2014 ist die vom Bund gesetzte achtjährige Frist zum Ersatz oder zur Sanierung von alten erdverlegten, einwandigen Tankanlagen abgelaufen.
Erdverlegte, einwandige Öltanks stellen ein Risiko dar. Läuft ein Tank aus, besteht die Gefahr einer starken Verunreinigung des umgebenden Bodens und damit des Grundwassers. Um die Umwelt und die Bevölkerung vor möglichen Schäden zu schützen, fordert der Bund in seiner Gewässerschutzverordnung seit 1. Januar 2007 den Ersatz beziehungsweise die Sanierung entsprechender Tankanlagen. Weil damit grössere Investitionen verbunden sind, wurde den Besitzern von erdverlegten, einwandigen Tankanlagen eine Umsetzungsfrist von acht Jahren eingeräumt. Diese Frist ist nun Ende 2014 abgelaufen.
Im Kanton Basel-Stadt kamen 842 der insgesamt 959 betroffenen und persönlich angeschriebenen Anlageninhaber ihrer Pflicht rechtzeitig nach. Sie nutzten die Gelegenheit, ein zeitgemässes Heizsystem für ihre Liegenschaft zu installieren, sei dies durch den Anschluss an die Fernwärme, durch den Einbau einer Holz- oder Gasheizung oder durch die Sanierung der bestehenden Tankanlage.
Mit Ablauf der Umsetzungsfrist per 31. Dezember 2014 haften Anlageninhaber, die bis heute keine Alternative zur erdverlegten, einwandigen Tankanlage installiert haben, für allfällige Schäden, was mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann. Der seit 1. Januar 2015 rechtswidrige Betrieb der Anlage kann ausserdem strafrechtliche Konsequenzen haben. Den im Kanton Basel-Stadt betroffenen Anlageninhabern wird nun eine letzte Umsetzungsfrist von sechs Monaten eingeräumt. Danach werden erdverlegte, einwandige Tankanlagen, die im Juli 2015 noch in Betrieb sind, vom Amt für Umwelt und Energie auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer stillgelegt.
Hinweise
Amt für Umwelt und Energie, Informationen zu erdverlegten, einwandigen Tankanlagen, inkl. Merkblätter der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter Schweiz (KVU)
Bundesamt für Umwelt, Informationen zum Thema Tankanlagen inkl. Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 18. Oktober 2006