Änderungen der Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Auf 1. Januar 2016 werden die kantonalen Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) vom Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt leicht angepasst.
Die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (URL) sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton mit seinen URL weitgehend an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig an die Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis und der Betroffenen angepasst.
Die SKOS hat für 2016 diverse Revisionen beschlossen. Die SKOS-Revisionspunkte stellen jedoch mehrheitlich eine Anpassung an die in Basel-Stadt bereits bestehenden Regelungen dar. Deshalb resultieren für die kantonalen URL lediglich geringfügige Änderungen, wie zum Beispiel die Einführung von Pauschalbeiträgen bei fremdplatzierten Kindern je nach Alter und Form der Platzierung.
Die revidierten Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) liegen per 1. Januar 2016 im Eingangsbereich der Sozialhilfe in Basel bereit. Sie können auch beim Rechtsdienst WSU eingesehen und im Internet abgerufen werden.