Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Lage auf dem Basler Arbeitsmarkt im August 2015

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Ende August 2015 waren im Kanton Basel-Stadt 3‘458 arbeitslose Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, 86 Personen mehr als im Juli 2015 (+2.6%). Die Arbeitslosenquote stieg somit von 3.6% im Vormonat auf 3.7% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat (August 2014) stieg die Anzahl der arbeitslosen Personen um 352 (+11.3%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2015
Von Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) betroffen waren insgesamt 440 Personen, 78 Personen mehr als im Vormonat (+21.5%). Bei den 15- bis 19-Jährigen waren es 105, bei den 20- bis 24-Jährigen 335 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote stieg somit von 3.8% im Vormonat auf 4.6% im Berichtsmonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt sich eine Zunahme um vier Personen (+0.9%).

Stellensuchende im August 2015
Insgesamt wurden 4‘984 stellensuchende Personen registriert, 19 mehr als im Vormonat (+0.4%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl um 514 Personen (+11.5%).

Gemeldete offene Stellen im August 2015
Die Zahl der bei den RAV gemeldeten, offenen Stellen sank um 2 auf 109 Stellen (-1.8%). Es gab 69 Zugänge und 71 Abgänge bei den offenen Stellen im Verlauf des Monats. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 24 Stellen weniger gemeldet (-18.0%).

Aussteuerungen im Juni 2015
Gemäss Angaben der Arbeitslosenkassen belief sich die (vorläufige) Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2015 ausgeschöpft hatten, auf 129 (Stand 02.09.2015). Im Vormonat betraf es 105 Personen.

Schwerpunkt Kurzarbeit
Zur Vermeidung von Kündigungen, die infolge kurzfristiger Arbeitsausfälle ausgesprochen werden müssten, deckt die Arbeitslosenversicherung den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Zur Geltendmachung von Kurzarbeit muss der/die Arbeitgebende bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eine Voranmeldung einreichen.

Die Tabelle (Beilage) zeigt die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe im Kanton Basel-Stadt (Januar 2007 bis April 2015). Bisher (Stand August 2015) gingen 26 Voranmeldungen bei der zuständigen Amtsstelle ein, wovon 19 bewilligt worden sind. Zum Vergleich: Im 2014 haben bis und mit August insgesamt 30 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beantragt, 20 Gesuche wurden genehmigt. Praxisgemäss sind die abgerechneten Stunden, in denen tatsächlich Kurzarbeit geleistet werden muss, jeweils geringer als die in der Voranmeldung beantragten Ausfallstunden.

Weitere Auskünfte

Alessandro TaniTel. +41 61 267 88 26 Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt