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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt weiterhin in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung und in Übereinstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft bleibt das Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern vom 7. Juli 2015 in Kraft. zur Erinnerung: Dies betrifft auch die Langen Erlen.

Der Waldboden ist nach wie vor trocken, die bisherigen Niederschläge drangen nur bedingt und punktuell in die trockenen Böden ein. Auch die zeitweise niedrigeren Temperaturen führten nicht zu einer Entspannung. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr gross (Stufe 4 von 5). Eine Brandgefahr geht auch von abgeernteten Feldern (Stoppelfelder) aus.

Aufgrund der Lagebeurteilung durch die Fachbehörden auch in Basel-Landschaft bleibt das am 7. Juli 2015 verfügte Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen. Dieses Verbot umfasst wie bis anhin auch die Langen Erlen.

Das heisst:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- /Kohlegrills (feststehende Elektrogrills und Gasgrills können verwendet werden, da Funkenschlag ausgeschlossen ist. Es wird jedoch um entsprechende Vorsicht bei der Benutzung gebeten.)
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Die Behörden bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden.

Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt