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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern vom 7. Juli 2015 bleibt weiterhin in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Zur Zeit sind in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten - abgesehen von kurzen Sommergewittern. Die Wald- sowie Flurböden sind nach wie vor sehr trocken und die Waldbrandgefahr ist weiterhin in beiden Kantonen gross (Stufe 4, von 5). Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Freien (auch innerhalb des Siedlungsgebiets) aufgerufen.

Die permanente Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen verstärkt die immer noch anhaltende erhebliche Waldbrandgefahr. Im Wald kann beobachtet werden, dass die Bäume (z.B. Eichen) ihre Früchte abwerfen

Die Wetterentwicklung wird sich - trotz den voraussichtlichen kurzen Sommergewittern am Wochenende - auch in den kommenden Tagen nicht wesentlich ändern.

Aufgrund der Lagebeurteilung durch die verschiedenen Fachdienste auch in Basel-Landschaft bleibt das Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen.

Zur Erinnerung:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. (Feststehende Elektrogrills und Gasgrills können verwendet werden, da Funkenschlag ausgeschlossen ist. Es wird jedoch um entsprechende Vorsicht bei der Benutzung gebeten.)
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Die Behörden bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden. Der sorgfältige Umgang mit Feuer umfasst auch das Siedlungsgebiet: Brennende Zigaretten und Streichhölzer sollen in Parks nicht weggeworfen werden.

Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt