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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das am 7. Juli verfügte Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird morgen Donnerstag um 12.00 Uhr aufgehoben. Diese Massnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr beigetragen. Die Gefährdungsstufe kann von bisher 4 (gross) auf 2 (mässig) zurückgenommen werden.

Das generelle Feuerverbot wird am Donnerstag, 27. August 2015 auf 12.00 Uhr aufgehoben. Der Kanton Basel-Landschaft hebt sein Feuerverbot auf den gleichen Zeitpunkt hin auf.

Die Trockenheit ist jedoch noch nicht ganz vorbei. Nur die obersten Zentimeter des Bodens profitierten von den bisherigen Niederschlägen. Im Wald ist teilweise nur wenig Feuchtigkeit in den Boden gelangt. Das Ökossystem ist nach wie vor gestört. Die Bäume leiden unter der Trockenheit.

Das Amt für Wald beider Basel bittet deshalb um die Beachtung folgender Vorsichtsmassnahmen:

  • Bei starken und böigen Winden soll kein Feuer entfacht werden.
  • Feuer soll nur an bestehenden und gut gesicherten Feuerstellen, insbesondere solchen bei Spiel- und Picknickplätzen und bei Waldhütten entfacht werden.
  • Das Feuer soll immer beobachtet und Funkenflug sofort gelöscht werden.
  • Vor dem Verlassen der Feuerstelle sind das Feuer und die Glut vollständig zu löschen.
  • Brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer sollen nicht weggeworfen werden.

Das Amt für Wald beider Basel bittet um einen vorsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer im Freien. Es dankt der Bevölkerung für das bis anhin gezeigte Verständnis.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt