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Regelung für Feuerschalen in der Rheingasse

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

In der Unteren Rheingasse setzen verschiedene Stände und Verkäufer während der Adventszeit Feuerschalen ein. Weil der Rauch dieser Feuer für Anwohnerinnen und Anwohner zur spürbaren Belästigung wurde, setzten die Behörden die Zeiten fest, an welchen die Feuer brennen dürfen.

In der Unteren Rheingasse sind während der Adventszeit bis zum 24. Dezember 2015 verschiedene Verkaufsstände aufgestellt. Einzelne der Verkäufer setzen Feuerschalen ein. Der Rauch aus diesen Feuern wurde für Anwohnerinnen und Anwohner der Rheingasse zur Belästigung, weil die Feuer von 16:00 Uhr bis 21:30 Uhr brannten und sich sehr unangenehmer Rauch entwickelte. Bei Regen- und Nebelwetter verschärfte sich die Situation wegen feuchtem Brennholz zusätzlich.

Erste Massnahmen, wie weniger Feuerschalen und raucharme Anfeuerungsmethode, brachten zu wenig Erfolg. Aufgrund der berechtigten Reklamationen aus der Anwohnerschaft und dem Vorstand der IG Anwohner Rheingasse wurden die Zeiten, an welchen Feuer entfacht werden dürfen, neu festgelegt auf 19.30 bis 21.30 Uhr. Bei dieser Regelung, die seit 9. Dezember 2015 gilt, haben die Behörden auch mit den Veranstaltern und Inhabern der Allmendbewilligung Rücksprache genommen. Falls sich die Situation nicht verbessern sollte, bleiben weitere Einschränkungen vorbehalten. Die Behörden gehen jedoch davon aus, dass sich diese Regelung im Interesse eines respektvollen Nebeneinanders von Veranstaltern und Anwohnerschaft für die heutige Adventszeit bewährt.

Weitere Auskünfte

Andrea von KänelTel. +41 61 552 62 29 Leiter Lufthygieneamt beider Basel

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt