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Tag gegen Lärm 2015 - Gemeinsam mit Respekt und Toleranz

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die warmen Temperaturen locken die Menschen ans Rheinufer, in die Boulevardrestaurants und Gartenwirtschaften – auch in den Abend- und Nachtstunden. Die Durchmischung von Wohn- und Ausgehzonen fördert Konflikte zwischen den Nachtschwärmern und dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Genau deshalb steht der heutige Tag gegen Lärm unter dem Motto "Gemeinsam mit Respekt und Toleranz".

Eine Publikumsumfrage an der diesjährigen Muba ergab, dass viele Menschen sich vom Lärm der Nachtschwärmer in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Eine Umfrage bei allen Schweizer Gemeinden zeigte ein ähnliches Resultat: Auf die Frage, mit welchen Lärmproblemen die Gemeinden hauptsächlich konfrontiert sind, folgte nach dem Verkehrslärm an zweiter Stelle der Lärm, der im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben, Eventlokalen, Kinos, Theatern, öffentlichen Veranstaltungen usw. entsteht. Um diese Lärmproblematik geht es am «Tag gegen Lärm», der an Respekt, Toleranz und gemeinsame Lösungen appellieren will.

In Basel gibt es klare Beurteilungskriterien für mögliche Öffnungszeiten von Restaurants und Aussenbewirtungen. Diese sind abgestimmt auf die Lage oder den Charakter eines Betriebes, so dass die Wohnqualität möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Behörden bieten den Restaurantbetrieben Beratungen an, wie sie Lärmkonflikte mit Anwohnern entschärfen können. Sie helfen auch bei Bewilligungsfragen, zeigen Möglichkeiten baulicher Massnahmen auf und beraten die Gesuchstellenden bei der Durchführung von Spezialanlässen. Generell werden folgende Verhaltensregeln empfohlen: - Klagen der Nachbarschaft ernst nehmen und zusammen mit ihr nach Lösungen suchen.

  • Gäste, insbesondere auch Raucher, die sich längere Zeit vor dem Lokal aufhalten, durch eine aktive Information bitten, die Nachtruhe der Anwohner zu respektieren.
  • Den Gästen nicht gestatten, Getränke mit ins Freie zu nehmen, wenn sie das Lokal zum Rauchen verlassen.
  • Wenn nötig einen privaten Sicherheitsdienst beauftragen, um die Ruhe vor dem Lokal zu gewährleisten.
  • Bei Gartenwirtschaften besonders auf die umliegende Anwohnerschaft Rücksicht nehmen.
  • Ab 22 Uhr nach Möglichkeit Fenster und Türen des Restaurationsbetriebes schliessen.
  • Restaurants mit Musikbetrieb können – in Zusammenarbeit mit der Abteilung Lärmschutz des Amtes für Umwelt und Energie – einen Lärmnachweis erstellen lassen, der belegt, dass die Anwohnerschaft keinen erheblichen Störungen ausgesetzt ist.
  • Die technischen Einrichtungen ordentlich unterhalten, damit sie keinen Anlass für Geruchs- und Lärmreklamationen geben.
  • Mitarbeitende eines Lokals über die geltenden Schallpegelbegrenzungen für Musik in Kenntnis setzen und sie instruieren, sich strikt daran zu halten.

Betriebe, die sich an diese Empfehlungen halten, können davon ausgehen, dass sie weder mit Anwohnerinnen und Anwohnern noch mit den Behörden Probleme bekommen. In Basel sind die Beschwerden - nach einem Höchststand im Jahr 2012 - in den Jahren 2013 und 2014 kontinuierlich zurückgegangen.

Damit auch die Gäste sensibilisiert und informiert sind, hat die Trägerschaft «Tag gegen Lärm» mit GastroSuisse attraktives, öffentlichkeitswirksames Informationsmaterial zusammengestellt (darunter Bierdeckel und Plakate). Sie sollen Nachtschwärmer animieren, sich ruhig zu verhalten und das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft zu respektieren.

Hinweise

Gastronomiebetriebe können unter www.gastrosuisse.ch oder direkt beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt www.aue.bs.ch kostenlos Bierdeckel und Plakate zur Kampagne beziehen.

Weitere Informationen auf dem nationalen Portal zum Thema Lärm: www.laerm.ch

Weitere Auskünfte

Matthias NabholzTel. +41 61 267 22 26 Leiter Amt für Umwelt und Energie

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt