Änderungen der Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Auf 1. Januar 2017 werden die kantonalen Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt leicht angepasst.
Die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (URL) sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton dabei weitgehend an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig an die Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis und der Betroffenen angepasst.
Die SKOS hat für 2017 diverse Revisionen beschlossen. Als eine zentrale Änderung, welche zu Änderungen der URL geführt hat, gilt die auf einen früheren Zeitpunkt angesetzte Integrationspflicht für Alleinerziehende: Erwartet wird eine Erwerbstätigkeit oder eine Teilnahme an einer Integrationsmassnahme, spätestens wenn ein Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Sofern ein weiteres Kind noch nicht 4 Jahre alt ist, wird künftig die Zulage bis zu seinem 4. Geburtstag geleistet.
Die revidierten Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) liegen per 1. Januar 2017 im Eingangsbereich der Sozialhilfe in Basel bereit. Sie können auch beim Rechtsdienst WSU eingesehen und im Internet abgerufen werden.