Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Lage auf dem Basler Arbeitsmarkt im August 2016

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Ende August 2016 waren im Kanton Basel-Stadt 3‘665 arbeitslose Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, 66 Personen mehr als im Juli 2016 (+1.8%). Die Arbeitslosenquote stieg somit von 3.6% im Vormonat auf 3.7% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat (August 2015) stieg die Anzahl der arbeitslosen Personen um 207 (+6.0%; Arbeitslosenquote: 3.5%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2016
Von Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) betroffen waren insgesamt 451 Personen, 47 Personen mehr als im Vormonat (+11.6%). Bei den 15- bis 19-Jährigen waren es 121, bei den 20- bis 24-Jährigen 330 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote stieg somit von 4.4% im Vormonat auf 4.9% im Berichtsmonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt sich eine Zunahme um 11 Personen (+2.5%).

Stellensuchende im August 2016
Insgesamt wurden 5'273 stellensuchende Personen registriert, 13 mehr als im Vormonat (+0.2%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl um 289 Personen (+5.8%).

Gemeldete offene Stellen im August 2016
Die Zahl der bei den RAV gemeldeten, offenen Stellen stieg um 8 auf 148 Stellen (+5.7%). Es gab 86 Zugänge und 78 Abgänge bei den offenen Stellen im Verlauf des Monats. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 39 Stellen mehr gemeldet (+35.8%).

Aussteuerungen im Juni 2016
Gemäss Angaben der Arbeitslosenkassen belief sich die (vorläufige) Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2016 ausgeschöpft hatten, auf 140 (Stand 5. September 2016). Im Vormonat betraf es 129 Personen.

Schwerpunkt Kurzarbeit

Zur Vermeidung von Kündigungen, die infolge kurzfristiger Arbeitsausfälle ausgesprochen werden müssten, kann die Arbeitslosenversicherung über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden übernehmen. Zur Geltendmachung von Kurzarbeit müssen Arbeitgebende bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eine Voranmeldung einreichen.

Die Grafik zeigt die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe im Kanton Basel-Stadt (Januar 2006 bis Mai 2016). Seit Januar 2016 gingen insgesamt 35 Voranmeldungen bei der zuständigen Amtsstelle ein, wovon 29 bewilligt wurden. Zum Vergleich: Im 2015 haben bis und mit August insgesamt 27 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beantragt, 20 Gesuche wurden genehmigt. Praxisgemäss sind die abgerechneten Stunden, in denen tatsächlich Kurzarbeit geleistet werden muss, jeweils geringer als die in der Voranmeldung beantragten Ausfallstunden.

Weitere Auskünfte

Alessandro Tani, Tel. +41 61 267 88 26 Leiter Bereich Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt