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Stiftung Sucht: Unkorrekt bezogene Beiträge werden vollumfänglich zurückbezahlt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Gemeinsame Medienmitteilung mit Stiftung Sucht -- Die Sozialhilfe und die Stiftung Sucht haben ihre Verhandlungen bezüglich der vom Kanton zuviel bezahlten Gelder abgeschlossen. Die Stiftung Sucht zahlt somit die zu Unrecht bezogene Summe von 157'000 Franken zurück.

Aufgrund von unkorrekten Abrechnungen der Werkstatt Jobshop der Stiftung Sucht, sind dem Kanton in den vergangenen vier Jahren 157'000 Franken zu viel in Rechnung gestellt worden. Die Stiftung hatte vorsorglich aufgrund der im Frühjahr vermuteten finanziellen Zuwiderhandlungen 120'000 Franken in ihrer Jahresrechnung 2015 zurückgestellt. Deshalb ist sie jetzt in der Lage, den von einer Revisionsfirma festgestellten fehlbaren Betrag bis nächstes Jahr zurückzuzahlen.

Um nicht in den personellen Konflikt innerhalb der Stiftung einzugreifen, welcher seit Februar 2016 schwelte, und damit der Stiftung die Gelegenheit zu bieten, diesen zu bereinigen, waren die Verhandlungen ausgesetzt worden und gleichzeitig nicht auf eine sofortige Rückzahlung bestanden. Inzwischen konnten die Verhandlungen abgeschlossen werden und die Rückzahlung der Gelder in zwei Tranchen wurde vereinbart.

Ebenso haben die Sozialhilfe des Departements Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), die Abteilung Sucht des Gesundheitdepartements (GD) zusammen mit der Stiftung ein engmaschiges Kontrollsystem errichtet. Die Stiftung Sucht hat den gewohnten Betrieb von JobShop etablieren können, so dass den Klientinnen und Klienten das niederschwellige Arbeitsangebot in gewohnter Weise wieder zur Verfügung steht.

Weitere Auskünfte

Nicole Wagner Tel: +41 61 685 16 87 Amtsleiterin Sozialhilfe Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt Thomas Bein 079 435 82 25 Vizepräsident Stiftung Sucht

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt