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Die Lage auf dem Basler Arbeitsmarkt im August 2017

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Ende August 2017 waren im Kanton Basel-Stadt 3‘626 arbeitslose Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, 112 Personen mehr als im Juli 2017 (+3.2%). Die Arbeitslosenquote stieg somit von 3.5% im Vormonat auf 3.7% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat (August 2016) sank die Anzahl der arbeitslosen Personen um 39 (-1.1%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2017

Von Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) betroffen waren insgesamt 445 Personen, 100 Personen mehr als im Vormonat (+29.0%). Bei den 15- bis 19-Jährigen waren es 139, bei den 20- bis 24-Jährigen 306 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote stieg somit von 3.7% im Vormonat auf 4.8% im Berichtsmonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt sich eine Reduktion um sechs Personen (-1.3%). Der Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ist saisonal bedingt (Abschluss des Schuljahres).

Stellensuchende im August 2017

Insgesamt wurden 5‘373 stellensuchende Personen registriert, 72 mehr als im Vormonat (+1.4%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl um 100 Personen (+1.9%).

Gemeldete offene Stellen im August 2017

Die Zahl der bei den RAV gemeldeten, offenen Stellen stieg um 28 auf 167 Stellen (+20.1%). Es gab 99 Zugänge und 71 Abgänge bei den offenen Stellen im Verlauf des Monats. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurden 19 Stellen mehr gemeldet (+12.8%).

Aussteuerungen im Juni 2017

Gemäss Angaben der Arbeitslosenkassen belief sich die (vorläufige) Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2017 ausgeschöpft hatten, auf 132 (Stand 4. September 2017). Im Vormonat betraf es 121 Personen.

Schwerpunkt Kurzarbeit

Zur Vermeidung von Kündigungen, die infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle ausgesprochen werden müssten, kann die Arbeitslosenversicherung über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden übernehmen. Zur Geltendmachung von Kurzarbeit müssen Arbeitgebende bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eine Voranmeldung einreichen.

Die Grafiken (Beilage) zeigen die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe sowie die betroffenen Arbeitnehmenden im Kanton Basel-Stadt (Januar 2007 bis Mai 2017). Seit Januar 2017 gingen insgesamt 23 Voranmeldungen bei der zuständigen Amtsstelle ein, wovon 22 bewilligt wurden. Zum Vergleich: Im 2016 haben bis und mit August insgesamt 35 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beantragt, 29 Gesuche wurden genehmigt. Praxisgemäss sind die abgerechneten Stunden, in denen tatsächlich Kurzarbeit geleistet werden muss, jeweils geringer als die in der Voranmeldung beantragten Ausfallstunden.

Weitere Auskünfte

Alessandro Tani Tel. +41 61 267 88 26 Leiter Bereich Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt