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Aktuelle Lärmberechnung für den EuroAirport

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute den Beurteilungsbericht zum aktuellen Lärmnachweis 2016 des EuroAirport (EAP) veröffentlicht. Die Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Regierungsrat Christoph Brutschin und Regierungsrat Thomas Weber, würdigen einerseits positiv, dass für das Betriebsjahr 2016 die massgebenden Immissionsgrenzwerte auf Schweizer Gebiet überall eingehalten wurden und die Lärmbelastung am Flughafen innerhalb der gültigen Vorgaben gemäss dem SIL-Objektblatt für den EAP und Lärmbelastungskataster von 2009 liegen. Andererseits ist es für die beiden Vorsteher nicht erfreulich, dass die Lärmbelastung in der zweiten Nachtstunde deutlich zugenommen hat. Sie unterstützen daher nachdrücklich die vom EuroAirport bereits an die Hand genommenen und die noch vorgesehenen zusätzlichen Massnahmen für den Lärmschutz, insbesondere die vom Flughafenverwaltungsrat kürzlich beschlossenen Anstrengungen zur Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr.

Der EuroAirport ist dazu verpflichtet, im 3-Jahresrhythmus einen Lärmnachweis zu erstellen. Grundlage ist das 2013 vom Bundesrat verabschiedete Objektblatt gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Die Berechnungen für das Jahr 2016, welche die Fachstellen der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) erstellt haben, wurden nun durch das BAZL überprüft. Dieses kommt zum Schluss, dass auf schweizerischem Gebiet die rechtlich massgebenden Immissionsgrenzwerte für die Tag- und Nachtzeiten überall eingehalten wurden. Die aktuelle Lärmberechnung zeigt aber auch, dass sich in der zweiten Nachtstunde eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung abzeichnet. Allerdings liegt die Lärmbelastung immer noch im Bereich, der vom SIL-Objektblatt sowie vom Lärmbelastungskataster 2009 vorgegeben wird.

Die für den EuroAirport zuständigen Regierungsräte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft würdigen den Bericht des BAZL und die Ergebnisse des aktuellen Lärmnachweises positiv. Diese können als Bestätigung für die bisherigen Anstrengungen gewertet werden, die Lärmauswirkungen des Flugbetriebs am EAP möglichst gering zu halten. Mit Blick auf die festgestellte Zunahme der Fluglärmbelastung in der Zeit nach 23 Uhr ist es für die Vorsteher indes entscheidend, dass die Anfang des Jahres 2018 sowie die nun kürzlich vom Flughafen beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Lärmschutzes konsequent umgesetzt werden.

Die beiden Vorsteher erwarten, dass der nächste Monitoring-Bericht für das Jahr 2019 wie geplant im Jahr 2020 vorgelegt wird, damit die notwendigen aktuellen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Lärmschutzes am EAP zur Verfügung stehen.

Weitere Auskünfte

Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Kanton Basel-Stadt Tel. +41 61 267 85 17 Tobias Lüscher, Strategie & Controlling Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Kanton Basel-Landschaft Tel. + 41 61 552 59 19

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt