Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin – Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Kanton Basel-Landschaft hat sich etwas entschärft. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
Die wenigen Niederschläge und die etwas kühleren Temperaturen haben dafür gesorgt, dass die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich etwas entschärft hat. Die Entzündbarkeit wurde durch den Regen vorübergehend gehemmt, die Streuschicht trocknet aber bereits wieder aus. In der Basler Region besteht weiterhin eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.
Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden – insbesondere die Waldböden – wenn überhaupt nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen.
Deshalb gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Hinweise
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr www.waldbrandgefahr.ch