Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bleibt aufrecht

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die weiterhin anhaltende Trockenheit führt auch in den beiden Basel zu einem markanten Anstieg der Waldbrandgefahr. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 5 (sehr gross) erhöht, in Basel-Stadt bleibt sie bei Stufe 4 (gross). Das Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Entfernung bleibt weiterhin in Kraft. Dort ist das Entfachen von Feuer verboten, ebenso dürfen keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe ist verboten. Auf ein generelles Verbot von Feuerwerk und Feuer wird in Basel-Stadt verzichtet, wegen der städtischen Verhältnisse. Neu hinzu kommt der Aufruf an die Bevölkerung, auf das Baden an bestimmten Abschnitten in Wiese und Birs zum Schutz der Fische zu verzichten.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen führen zu einer weiterhin grossen Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Zentrale Gefahrenquelle für Brände bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie weggeworfene Raucherwaren. Die Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist in hohem Masse brandgefährdet.

Der Kanton Basel-Stadt hat vergangene Woche ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldnähe. Dieses gilt weiterhin. Die wichtigsten Regeln lauten:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Abstand Feuer zu entfachen.
  • Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich der Bundesfeier muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt lässt analog zum Vorgehen im Sommer 2015 sowie in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen grundsätzlich zu, dass während den Bundesfeiern am 31. Juli und 1. August Feuerwerk mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und Waldrändern gezündet wird. Feuerwerke sollen aber nur auf festen nicht brennbaren Flächen (z.B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden. Das geplante Höhenfeuer in Bettingen wird aufgrund der geringen Distanz zum Wald nicht stattfinden. Ebenfalls hat das OK der Offiziellen Bundesfeier auf dem Bruderholz bekanntgegeben, dass das abschliessende Feuerwerk, das Höhenfeuer und die privaten Feuerplätze abgesagt sind. Auf Grund der lokalen Gegebenheiten im Sarasinpark kann die Bundesfeier in Riehen mit kurzfristig nochmals verstärkten Sicherheitsvorkehrungen wie geplant inklusive Feuerwerk durchgeführt werden.

Das Feuerverbot gilt bis auf Weiteres. Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Die Bevölkerung wird zudem gebeten, auf das Baden in Wiese und Birs zu verzichten:

  • Birs, von der Zürcherstrasse bis Redingbrücke
  • Wiese, von der Freiburgerstrasse bis Wehr Schliesse

Dies gilt vor allem, um den Stress auf die Fischfauna zu minimieren und gefährdete sowie vom Aussterben bedrohte Arten zu schützen. Die Stellen werden noch sichtbar abgesperrt. Ausdrücklich erlaubt ist das Baden im Rhein sowie ausserhalb oben erwähnter Bereiche von Birs und Wiese.

Weitere Auskünfte

Fragen betreffend Feuer im Freien und Feuerwerk im Kanton Basel-Stadt:  Medienreferat Justiz- und Sicherheitsdepartement Telefon: +41 61 267 49 49 E-Mail: medien@jsd.bs.ch Fragen betreffend Wald und Waldrand: Brigitte Meyer Tel. 061 267 85 43 Generalsekretärin Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt  

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt