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Neu bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – Badeverbot in Birs und Wiese wird aufgehoben

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29. August 2018 wird deshalb zu einem bedingten Feuerverbot herabgestuft. Ganz aufgehoben wird das Bade- und Betretverbot in Birs und Wiese.

Zurückstufung bei der Waldbrandgefahrenstufe – aber weiterhin grösste Vorsicht beim Feuermachen geboten

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Gefahrenstufe wird darum von «gross» (4) auf «erheblich» (3) zurückgestuft. Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Das heisst, dass Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt sind, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden - insbesondere die Waldböden – wenn überhaupt nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen. Zudem kann das bereits gefallene Laub schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Heissluftballons Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
  • Keine Himmelslaternen steigen lassen

Weiterhin Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Badeverbot in Birs und Wiese wird aufgehoben

Das Badeverbot in der Birs und in der Wiese wird aufgehoben. Die Temperaturen sind gesunken und der Wasserstand ist zwar noch sehr tief, die Fische konnten aber unterdessen die Vertiefungen wieder verlassen.

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr www.waldbrandgefahr.ch

Weitere Auskünfte

Thema Wald Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 59 Amt für Wald beider Basel Thema Fische in Birs und Wiese Matthias Nabholz Tel. 061 639 22 26 Leiter Amt für Umwelt und Energie

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt