Bedingtes Feuerverbot wird aufgehoben – Waldbrandgefahrenstufe 2
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt hat sich entspannt und ist neu in Waldbrandgefahrenstufe 2. Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben. Trotzdem ist im Umgang mit Feuern im Wald weiterhin Vorsicht angebracht. Es wird empfohlen, nur in fest eingerichteten Feuerstellen Feuer zu entfachen.
Die gesunkenen Temperaturen und die Niederschläge am Wochenende haben im Kanton Basel-Stadt eine Entspannung der Lage gebracht. Die Bevölkerung ist trotzdem zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und am 31. Juli/1. August mit Feuerwerk aufgerufen. Die Behörden danken bereits jetzt für die Rücksichtnahme und Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr wieder zu.
Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers 2018 und im laufenden Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb ist im Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe weiterhin Vorsicht angebracht. Es wird auch weiterhin empfohlen, nur in fest eingerichteten Feuerstellen Feuer zu entfachen. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.
im Kanton Basel-Landschaft gilt neu ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 2 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Stadt.