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Fragen nach Brand in der Rheingasse: Umfang und Grenzen der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Im Nachgang zum Brand an der Rheingasse vor einer Woche wird von Anwohnerorganisationen und von Medien die kritische Frage gestellt, weshalb die Sozialhilfe ihren Klientinnen und Klienten den Mietzinsansatz auszahlt, ohne deren Wohnverhältnisse zu überprüfen. Diese Fragestellung zeigt ein Missverständnis über Umfang und Grenzen der Sozialhilfe auf.

Dass ein so einschneidendes Ereignis wie dieser verheerende Brand in der Rheingasse Fragen aufwirft, ist verständlich. Gleichzeitig ist aber wichtig, Umfang und Grenzen der Sozialhilfe aufzuzeigen.

Von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft Rheingasse 17, in welcher vor einer Woche der Brand ausbrach, werden vier Personen von der Sozialhilfe finanziell unterstützt. Die Sozialhilfe rechnet im Kanton Basel-Stadt gemäss den geltenden Unterstützungsrichtlinien bei einer Einzelperson 770 Franken pro Monat ins Unterstützungsbudget ein. Für möblierte Zimmer beläuft sich der Betrag auf 950 Franken. Mit dem ausgezahlten Unterstützungsbudget, welches der Kanton auszahlt, organisieren sich die Sozialhilfebezüger selbstständig. In seltenen Fällen wird der Betrag an den Vermieter ausgezahlt. Die Selbstverantwortung ist ein Kernpunkt der staatlichen Unterstützung.

Die Sozialhilfe macht keine aufsuchende Sozialarbeit und überprüft somit auch keine Wohnungen auf ihren Standard. In erster Linie ist es die Verantwortung und Aufgabe des Vermieters, seine Liegenschaft, für welche er Einnahmen erzielt, in einem anständigen Zustand zu halten. Diese Verantwortung kann er nicht an den Staat delegieren. Die Sozialhilfe würde ihre Klientinnen und Klienten jedoch unterstützen, falls diese gegen ihre Vermieter wegen ungenügenden Wohnverhältnissen vorgehen wollen. Dies passiert aber nur sehr selten.

Der Regierungsrat hat vor kurzem ein Pilotprojekt lanciert, welches die verschiedenen Behörden rund um das Wohnen zusammenführt, um koordiniert gegen prekäre Wohnverhältnisse vorgehen zu können. Die mit involvierten Behörden sind neben der Sozialhilfe und der KESB vor allem das Gesundheitsdepartement mit den medizinischen Diensten (Wohnhygiene) und der Abteilung Sucht, das Bau- und Verkehrsdepartement mit dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat (Baubewilligungen und -kontrolle) und auch die Gebäudeversicherung inkl. Feuerpolizei. Das Projekt ist auf 3,5 Jahre angelegt und startete im August. Im Fokus des koordinierten Vorgehens stehen in erster Linie die Eigentümer.

Bereits vor dem Start dieses Projekts war und ist es möglich, Beobachtungen zu prekären Wohnverhältnissen den Behörden zu melden. Die Meldung kann entweder an den kantonsärztlichen Dienst erfolgen, wenn die hygienischen Zustände unhaltbar sind oder an die das Bau- und Gewerbeinspektorat, wenn Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Weitere Auskünfte

betreffend Pilotprojekt prekäre Wohnverhältnisse Ruedi Illes Tel. +41 61 685 16 07 Leiter Sozialhilfe

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt